Schwarzfahren & hohe Mahngebühren

5 Antworten

ja, ist rechtens

niemand muss überhaupt mahnen

geldschulden sind sofort und in voller höhe fällig

es ist deine pflicht, die des schuldners, über seine schulden kenntnis zu haben

du musst selber wissen, was du noch bezahlen musst, das ist deine pflicht

es ist nicht ihre pflicht, dich daran zu erinnern

hört sich voll faschistisch an, oder?

hört sich voll faschistisch an, oder?

finde ich nicht:-)

Muss ich es auch zahlen, wenn es sich so knapp überschnitten hat? Da ich ja erst überwiesen habe und dann den Brief erhalten habe. Und ist es in Ordnung dass die Mahngebühren höher sind, als die eigentliche Forderung?

@Jazzmim

Glaub einfach nicht, was da steht...

Nur weil der Schuldner nicht rechtzeitig gezahlt hat, ist es nicht gleich rechtens, fantastische Kosten zu erzeugen.

Ich würde dem Inkassobüro jedenfalls nichts zahlen - zur Begründung werden sich hier aber sicher noch routinierte kompetente Kräfte äußern ;)

niemand muss überhaupt mahnen

Hör doch mal auf, diesen Blödsinn zu verbreiten. Das stimmt einfach nicht. Damit ein Verbraucher (!) in Verzug gerät ohne eine Mahnung müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Einfach mal so funktioniert das schlichtweg nicht. Und bevor du meinst, du hast Recht: Lies bitte einschlägige Gesetzestexte oder BGH-Urteile.

es ist deine pflicht, die des schuldners, über seine schulden kenntnis zu haben

Das stimmt zwar, bedeutet aber noch lange nicht, dass man als Schuldner vogelfrei ist und sich jeden Blödsinn gefallen lassen muss, nur weil man mal etwas vergisst.

hört sich voll faschistisch an, oder?

Für dich vielleicht... Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig.

Rechtens ja allerdings werden diese Inkassogebühren bei Nichtzahlung mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt

Stell Dich trotzdem auf weitere Post von Infoscore sowie haas und Kollegen ein

Am Besten Du gehst vor wie unten von mepeisen empfohlen und sitzt die sache aus

Schläft ein

Du hast die Strafe nicht fristgemäß bezahlt, deswegen hat die Verkehrsgesellschaft den Vorgang an das Inkassobüro weitergegeben. Das heißt, das Inkassobüro ist tätig geworden und natürlich wollen die auch dafür bezahlt werden. Du wirst zahlen müssen und ich rate dir, das schnell zu tun, sonst kommen immer mehr Gebühren drauf.

Wenn das Inkasso bezahlt werden will, soll es sich an den Auftraggeber wenden. Wird es aber nie tun, da es dem Auftraggeber vertraglich garantiert hat, nie eine Rechnung zu stellen.

Du wirst zahlen müssen und ich rate dir, das schnell zu tun, sonst kommen immer mehr Gebühren drauf.

Das ist vielleicht in den feuchten Träumen der Inkassobüros so, aber hinsichtlich gebühren kommt bestenfalls noch etwas dazu, wenn es vor Gericht gehen würde. Allerdings müsste vor Gericht begründet werden, wieso man die Hilfe eines Inkassobüros bräuchte und daran scheitert heutzutage nahezu jeder.

Schön und gut -. allerdings stehen diese Kosten nur auf dem Papier ;)

Bei uns in Frankfurt wurden diese Kosten mangels Erfolgsausichten noch nie expl eingeklagt

Ja,Du musst das bezahlen,da kommst Du nicht drumrum.Wir hatten dasselbe Problem,aber da das Inkassobüro schon eingeschaltet war mussten wir diese Gebühren begleichen.

Allerdings waren die sehr entgegenkommend und haben eine Ratenzahlung akzeptiert.Wenn Du aber nicht reagierst wird das immer teurer.LG

Ratenzahlungen vereinbaren bedeutet, dass die gleich nochmal eine ratenzahlungsgebühr draufschlagen. Dann bezahlt man nochmal 50-80€ mehr. Sowas zu empfehlen ist schon merkwürdig...

Hallo,

ja das Ganze ist rechtens. Ich hatte das gleiche Problem und muss dazu sagen ich bin drei Mal erwischt worden beim Schwarzfahren. Aber die Summe, die ich zahlen musste, war echt schon krass. Aber sei vorsichtig das, kann auch mal schief gehen und du bekommst dann eine Anzeige deswegen, wenn man es nicht bezahlt.

Ich hatte das gleiche Problem und muss dazu sagen ich bin drei Mal erwischt worden beim Schwarzfahren.

Dann kommt zu den zivilrechtlichen Ansprüchen auch evtl. eine strafrechtliche Komponente nämlich das Erschleischen von Leistungen (§ 265a StGB).

Aber die Summe, die ich zahlen musste, war echt schon krass.

3x schwarzfahren sind 3x40,- € = 120,- €.