Darf eine Bank über 10€ Rücklastschriftkosten in Rechnung stellen?

7 Antworten

Ja, Banken dürfen für Rücklastschriften Gebühren erheben. Aber ganz sicher keine 12,50 € .

Und Banken AGB müssen sich immer an dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) und der Zivilprozessordnung ( ZPO ), sowie an höchstrichterlicher Urteile der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs orientieren.

Einfach so ins Blaue hinein dürfen Banken Gebühren nicht festlegen und berechnen.

http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/aktuelles_thema/monatsthema_201012_AGB_Ruecklastschriftgebuehr_Ruecklastschrift_Einzugsermaechtigung.html

Ich persönlich halte auch 8 € für zu hoch, wie es im Link steht. 6 € halte ich für maximal zulässig.

12,50 € für eine Rücklastschrift sind durch nichts zu rechtfertigen. Sie kommen nicht mit der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB überein.

Widerspreche bei deiner Bank den zu hohen Gebühren, verlange einen Nachweis über die Entstehung dieser 12,50 € und fordere deine Bank auf, nur die tatsächlich entstanden Kosten ohne die Kosten für Personal ( unzulässig ) zu berechnen.

MaikGold  16.01.2017, 11:34

Wenn es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geht, dürfen eigentlich über Benachrichtigungen bei Zahlungsdiensten ( eine Rücklastschrift ist ein Zahlungsdienst ) keine Gebühren berechnet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675d.html

Wenngleich § 675q, Absatz 3 BGB dem § 675d, Absatz 3 BGB widerspricht. Beziehungsweise müsste beim § 675q, Absatz 3 BGB auf § 675d, Absatz 3 BGB verwiesen werden.

§ 675o, Absatz 1 BGB widerspricht wiederum dem § 675d, Absatz 3 BGB .  http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675o.html

Also hier widerspricht sich das Bürgerliche Gesetzbuch massiv selbst.

Hier noch eine gute Einschätzung einer Rechtsanwältin dazu:  http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Bankruecklastkosten.html

Auch hier noch mal eine Einschätzung, wenn auch schon fast 4 Jahre alt:  https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/allgemeineszivilrecht/verbraucherrecht/ruecklastschriftgebuehren-nur-in-grenzen-als-schadensersatz-faehig/9872/

Damals hielt man 3 € pro Rücklastschrift für angemessen. Ich würde meinen, dass es eigentlich heute nicht viel mehr sein sollten. Zwischen 3 € und 6 € wären wohl angemessen.

Wenn es allerdings über die 3 € hinaus geht, würde ich bei der Bank nachhaken, wie sich die Summe zusammen setzt.

die gebühr einer rück-lastschrift trägt immer der auftraggeber/absender der zahlung, wenn ihm der nicht eingelöste betrag zurückgebucht wird. und da hast du recht, dass sind immer beträge zwischen 2 und 5 €.

der empfangen bank (deiner) entstehen dadurch keine kosten, also ist das irgendwie seltsam.


so wird es in der agb stehen, da kannst du dich nicht gegen wehren

MaikGold  16.01.2017, 11:36

Eine sehr unqualifizierte Antwort. Nur weil etwas in AGB steht, muss es noch lange nicht rechtens sein.

Für geplatzte Lastschriften gibt es keine einheitlichen Spesen. Jedes Institut macht sich seine Gebühretabelle selbst.

Da musst Du mal in deren Geschäftsbedingungen nachlesen, eine Rücklastschrift kostet immer Geld, aber 12,50 finde ich ganz schön happig.

Wenn man Einzugsermächtigungen hat, muss man  dafür sorgen, dass abgebucht werden kann. Diesmal war das Konto aber nicht ausgeglichen, die dürfen das.

Sprich mal mit der Bank über einen Dispokredit, damit das nicht noch mal passiert.

lg Lilo