Darf ein vermieter verlangen das mein abgemeldetes auto vom hof verschwindet?

9 Antworten

Wenn der Platz nicht als offizieller Stellplatz ausgewiesen ist, dann darf er das nicht nur verlangen, er muss es sogar. Unabhängig davon darf er es verlangen, wenn von dem Auto eine Gefahr ausgeht, z.B. durch auslaufende Flüssigkeiten. Wenn beides nicht zutrifft, dann hilft ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Tiefgaragenstellplatz gemietet und da stand im Mietvertrag ausdrücklich, dass nur verkehrssichere und für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.

Natürlich darf er das :-) Seinen Hof hast du offenbar nicht angemietet und wenn er als Eigentümer - gar unentgeltich - dort das Abstellen von Fahrzeugen duldet, darf er ebenso bestimmen, welche Fahrzeuge dort abgestellt werden dürfen wie auch diese Duldung jederzeit widerrufen kann :-O

Meint: Nach Beseitigungsverlagen kommt entweder das Auto oder ihr beide nach fristloser Kündigung "vom Hof" :-O

G imager761

wenn er Vermieter ist wohl schon, es sei denn anderslautendes steht im Mietvertrag und er will das nun aus einer Laune heraus!

ja. Was soll das auch??? Stellplätze sind für fahrbereite Fahrzeuge da - nicht als Lager.