Darf ein Vermieter 10€+MwSt für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?

4 Antworten

eigentlich nicht, aber er tut dir ja einen Gefallen, denn das Mietrecht schreibt nicht vor, dass eine solche Bescheinigung ausgestellt werden muss.

Mit USt jedoch nur dann, wenn der Vermieter Umsatzsteuerpflichtig ist und das sind normale Vermieter in der Regel nicht. Und lass dir dann auch bitte eine Quittung geben.

Hi, der Vermieter muß keine Bescheinigung ausstellen. Stellt er sie aus, hat er Arbeit. Die läßt er sich bezahlen oder nicht. Ist halt unangenehm, aber nicht zu ändern. Gruß Osmond http://www.immonet.de/service/mietschulden-mietschuldenfreiheitsbescheinigung.html Zitat: Durch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung soll gewährleistet sein, dass der künftige Mieter in der Vergangenheit immer pünktlich die Miete gezahlt hat und dass es sich bei ihm nicht um einen der berüchtigten Mietnomaden handelt. Ein positiver Nebeneffekt aus Vermietersicht: Potenziell kritische Mieter, die unzulässige Betriebskostennachforderungen verweigert oder die Miete wegen Mängeln gemindert haben, können so von vornherein herausgefiltert werden. Die Gerichte sind jedoch der Auffassung, dass die Bescheinigungen keine verlässliche Auskunft über die Zuverlässigkeit eines Mieters geben. Denn aus der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geht weder hervor, für welchen Zeitraum sie gilt, noch, ob auch sonstige Rückstände wie beispielsweise Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen darin enthalten sind. Es sei nicht wünschenswert, dass Vermieter verstärkt dazu übergehen, die Vermietung einer Wohnung von der Vorlage einer solchen Bescheinigung abhängig zu machen (Amtsgericht Tiergarten, 27. November 2007 – 6 C 427/07). Die Bescheinigung könnte zudem nachteilig für den ehemaligen Vermieter sein, da die bescheinigte Mietschuldenfreiheit den Eindruck erwecken könnte, der Vermieter verzichte auf Betriebskostennachzahlungen, die noch aus dem alten Mietverhältnis bestehen. Weiterhin würde die Bescheinigung den Vermieter zwingen, mögliche Nachzahlungen aus dem Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung geltend zu machen. Am 30. September 2009 hat der Bundesgerichtshof daher einheitlich entschieden, dass ehemalige Vermieter ihrem Mieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen müssen (BGH VIII ZR 238/08).

Ja, was sollte dagegen sprechen?

Wenn er die _Kosten hat.