Darf ein Verein einen Aufnahmeantrag ablehnen?

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... Du kannst allerdings mal in der Vereinssatzung nachsehen, was dort genau geregelt ist. Manche Vereinssatzungen sehen z.B. einen Begründungszwang bei einer Ablehnung vor - oder die Möglichkeit der Berufung an die Mitgliederversammlung.

Bisweilen kann sich in seltenen Fällen auch im Sinne einer Beschränkung der Aufnahmefreiheit ein rechtlicher Aufnahmezwang ergeben. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mitgliedschaft für den einzelnen besondere Bedeutung in Bezug auf die wirtschaftliche und berufliche Existenz hat, weil der Verein eine Monopolstellung inne hat und die Mitgliedschaft z.B. Voraussetzung ist, um als Berufssportler zu entscheidenden Veranstaltungen bzw. Wettkämpfen zugelassen zu werden.

Der BGH formuliert das entsprechend - der Aufnahmezwang greift demnach, “wenn der Verein oder Verband im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches und grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht“ (BGH NJW 1999, 1326; BGH NJW 1985, 1216). Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Verbände, sondern auch für Vereine und für Gewerkschaften - im Falle von NJW 1985, 1216 wurde die IG Metall verpflichtet, einen Maschinenschlosser als Mitglied aufzunehmen, was sie zuvor abgelehnt hatte.

Falls o.g. nicht zutreffend ist, ist die Entscheidung hinzunehmen - da es grundsätzlich eben keinen Kontrahierungszwang gibt.

Wer entscheidet in einem Verein, ob ein Aufnahmeantrag akzeptiert oder abgelehnt wird? Und: Muss ein Verein im Falle einer Ablehnung Gründe angeben?

Wer das entscheidet, steht entweder in der Vereinssatzung, wurde bei einer Mietgliederversammlung beschlossen oder der Vorstand hat es abgesegnet.

Gleiches gilt natürlich für die Begründung einer Ablehnung. Eine generelle Pflicht für Vereine besteht nicht.

MfG

Johnny

Er kann ohne Begründung ablehnen, wenn in der Vereinssatzung nichts anderes vorgeschrieben ist. Diese regelt auch, wer das zu entscheiden hat.

Es handelt sich ja um einen Antrag. Folglich ist die Aufnahme nicht automatisch erledigt sondern es wird darueber entschieden. So wie du in den Verein reinwillst, muss auch der Verein dich als Mitglied akzeptieren.
Wer das entscheidet, ist unterschiedlich. Das kann die Mitgliederversammlung sein nach Abstimmung, das kann auch nur die Vorstandschaft sein. Einer allein kann dich nicht ablehnen, ohne dass andere da mitreden. Aber wenn in der Vorstandschaft einer dich nicht will, dann wird er das dort begruenden und sie werden sich einigen.

Dir gegenueber sind sie nicht verpflichtet, eine Begruendung zu liefern. Du kannst fragen, vielleicht bekommst du eine. Aber du musst keine bekommen. Es reicht schon, wenn du nach deren Meinung nicht in den Verein passt.

da es sich um einen Antrag handelt, kannj man den auch ablehnen. Je nach dem was in der Satzung steht, darf bestimmen wer aufgenommen wird. also entweder alle zusammen (bei einer kleinen Gemeinschaft) oder der Vorstand . eine Begründung muss man nicht angeben, kann man aber. Ob es sich lohnt Einspruch einzulegen...ich denke nicht. wenn man jemanden nciht will, dann will man eben nicht. Sich dann mit Gewalt aufzudrängen, geht selten gut