Darf ein Smart quer zur Fahrbahn parken?!

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So mal ad hock beantwortet, würde ich sagen, das man auch quer parken kann, wenn keine Behinderung entsteht....zumal es ja auch ein BGH-Urteil dazu gibt :

Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.

Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.

Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05.

Nun, wenn der BGH schon entschieden hat, dann ist der Strafzettel mit Verweis auf das Urteil nichtig, wenn Du ihm widersprichst.

Ich würde Widerspruch einlegen. Aber am besten holst du dir einen Anwalt. Leider kostet so etwas immer nerven, da die Sache mit dem Smart ein Sonderfall ist. Wie schon jemand gesagt hat tolerieren das Politessen in anderen Städten oft.

Beruf dich einfach auf das Urteil (Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05. ) , sollte auch klappen.