Mit einen Smart quer parken?

7 Antworten

Zu deiner möglichen Begründung: Auf Parkplätzen von Einkaufscentren parkst du in der Regel auch quer ein. Auf Parkplätzen, die an einer Fahrbahn sind, musst du glaube ich immer in Fahrtrichtung parken.

Nö.

Solange der reinpasst und man niemanden behindert, ist das kein Problem, auch wenn man eventuell sein Recht vor einem Gericht vertreten muss, weil das eine Ordnungskraft anders sieht. Beim Parken musst du nicht mehr in den Rückspiegel schauen. Es liegt an DIR, beim ausparken zu schauen und ob du dazu einen Spiegel hast oder nicht, ist egal. Ein Spiegel ist ein Hilfsmittel, das dich nicht aus deiner eigenen Verantwortung entlässt.

Beispiel: https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/smartes-urteil-amtsgericht-gibt-querparker-recht

Dort wo die Parkrichtung vorgegeben ist: Nein.

Der Smart ist länger (2,695 m) als die maximal zulässige Breite der Kfz (2,55 m). Dort wo der Smart wegen seiner Länge quer den Verkehr stören würde: Nein.

Wenn dadurch ein Unfall passiert, hat der Smart-Fahrer verloren.

Ansonsten: Kommt auf den Richter an, kann aber auch gewaltig nach hinten losgehen, denn ein höchstrichterliches Urteil steht bisher noch aus.  

Der erste Smart war exakt 2,50m lang. Es kommt nur darauf an, ob der Parkplatz mindestens so breit ist, wie der Smart lang und wie gut man einparkt. Der Wagen muss lediglich vollständig auf dem Parkplatz stehen.

2,50 ist übrigens die empfohlene Mindestbreite für Parkplätze. Nicht wenige sind breiter, sodass auch die II. und III. Generation hie und da durchaus quer geparkt werden können. Ich habe sogar schon in Industriegebieten Längs-Parkplätze mit 3,50m Breite gesehen. Da ginge sogar ein Forfour legal quer drauf.

Solange keine Markierung überschritten wird parkt man legal.

@Smartass67

Nein. Wenn die Richtung des Parkens vorgeschrieben ist (z.B. längs), dann ist es egal, ob ein Smart quer auf den Parkplatz passt.

@Schnarchix

Wo bitteschön ist das vorgeschrieben. Musst Du mit der Lupe suchen.

@Schnarchix

Nach §12 (6) müsste man sogar mancherorts mit dem Smart quer statt längs parken.

@Smartass67
Nach §12 (6) müsste man sogar mancherorts mit dem Smart quer statt längs parken.

Es ist zwar platzsparend zu parken, das beinhaltet aber nicht das Querparken. Im Gegenteil, wenn du quer parkst und beim Ausparken einen Radfahrer übersiehst, dann wird dir vor Gericht keine Ausrede helfen. Das ist dieselbe grob fahrlässig herbeigeführte Gefahrensituation wie beim Parken auf der linken Straßenseite.

Dir sollte bei deinen "Parkspielchen" und deiner, in meinen Augen schon an Rechtsbeugung grenzenden Auslegung der StVO immer bewusst sein, dass das Ausbleiben eines "Knöllchens" kein Freibrief für eventuelle Strafen ist, die sich im Zusammenhang mit dem Falschparken (s.o.) ergeben können.

Hier gibt es noch etwas Lesestoff:

StVO Anlage 2 Abschnitt 9 (laufende Markierungen) lfd. Nummer 74 (Parkflächenmarkierung):

Ge- oder Verbot

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Erläuterung

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

StVO Anlage 3 Abschnitt 3 (Parken) lfd. Nummer 10 (Zeichen 315 Parken auf Gehwegen):

Ge- oder Verbot

1.

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.

...

Erläuterung

...

2.

Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

Nein, darf man nicht.

Aufgrund welcher Rechtsnorm bitte?