Darf ein Reperaturservice ein Gerät reparieren ohne meine Erlaubnis bzw. ohne mein Wissen über die Kosten der Reperatur?
Folgendes Problem: vor ein paar Wochen ist ein Gerät (Kosten 1200€) oder bzw. der Bildschirm des Geräts kaputt gegangen und ich bin zu Media Markt und hab es dort abgegeben, damit die es reparieren können. Ich bin mir sicher das es als Garantiefall durchgekommen wäre, weil es nicht mein Verschulden gewesen ist. Ohne irgendeine Benachrichtigung bekomme ich gestern, 4 Wochen später, eine Benachrichtigung das ich es bei Media Markt abholen kann. Ich gehe hin, will es abholen und die geben mir eine Rechnung von 475€ für die Reperatur. Dürfen sie das? Normalerweise bekommt man doch ein Kostenvoranschlag (bei keinem Garantiefall), wo man dann auswählen kann, ob man es repariert haben möchte oder nicht. Sowas hab ich nicht bekommen - weder per Post noch per Email oder sonst auf irgendeine Art und Weise. Und genau das hat mir der Typ vom Reperaturservice auch gesagt, das es so passieren wird falls es nicht als Garantiefall durchgeht. Jetzt musste ich die 475€ auf Krampf vor Ort bezahlen, obwohl ich das Teil eigentlich eher zu einem vergünstigten Preis verkauft hätte, wären die Reperaturkosten viel zu hoch ausgefallen!
2 Antworten
Folgendes Problem: vor ein paar Wochen ist ein Gerät (Kosten 1200€) oder bzw. der Bildschirm des Geräts kaputt gegangen und ich bin zu Media Markt und hab es dort abgegeben, damit die es reparieren können.
Somit hast Du einen Reparaturauftrag ohne einen vorherigen Kostenvoranschlag erteilt und must die Rechnung bezahlen.
Da Du das ja sicher schriftlich hast:
Kein Problem, such Dir einen Anwalt.
Ich hab es auch schriftlich das ist der Grund warum ich hier die Frage stelle
Wenn Du das schriftlich hast, dann gibt es keinen Grund hier nachzufragen; geh zu einem Anwalt.
Wer einen Reparaturauftrag erteilt ohne KVA, der ist selbst Schuld.
Ist ein Witz jetzt oder dieser Beitrag?
Kein Witz wenn du dahin gehst und sagst "Repariert mir das ding" ist das so richtig.
Wenn du dahin gehst und sagst "Kaputt: gewährleistung" wäre das was anderes. Dafür braucht es nichtmal vollständige Sätze.
Genau so hab ich es auch gemacht und auch geschrieben. Garantie war vorhanden und die hab ich vor Ort mit dem Kaufbeleg auch vorgezeigt.
Da hast du recht die hätten dich informieren müssen.
Wozu ist denn ein Kostenvoranschlag nötig, wenn ich das defekte Gerät als Garantiefall zur Reperatur abgebe? Mir wurde klar und deutlich mitgeteilt das wenn es nicht als Garantiefall durchgehen sollte, das die mir einen Kostenvoranschlag zukommen lassen den ich dann ablehnen oder annehmen kann. Ist nicht passiert, die haben es einfach repariert ohne mein Wissen.