Bei Media Markt online Shop bestellt nicht bezahlt?

4 Antworten

Aus juristischer Sicht besteht zwar kein Anspruch aus dem Kaufvertrag, da dieser nicht wirksam ist, aber MediaMarkt dürfte einen Wertersatzanspruch in Höhe des Kaufpreises gegen dich haben, da du das Gerät offenbar nicht mehr zurückgeben kannst.

Müssen meine Eltern jetzt bezahlen oder wie?

Nein, die haben schließlich nichts Falsches getan.

Und was passiert wen ich unter 18 bin etwas bestelle und abhauen, wer bezahlt Dan?

Niemand, da der Vertrag auch in diesem Fall nicht wirksam wäre. Wenn du den Kaufgegenstand aber nicht zurückgeben kannst, gilt wieder das oben Gesagte.

dh. Wen ich bei Media Markt etwas bestelle mit 16 Jahren und Dan abhaue, das niemand bezahlen muss?

@kalb747

Wenn keinerlei Warenaustausch stattfindet (Lieferung der Kaufsache), dann kannst du so viel bestellen, wie du lustig bist. Es kommt kein wirksamer Vertrag zustande und es entsteht kein Zahlungsanspruch.

@Ronox

Wenn keinerlei Warenaustausch stattfindet

Ich fürchte der TE hat den Artikel weiter verkauft o.ä. bzw. meint genau das damit. Das wäre dann eine völlig andere Sachlage.

Aus juristischer Sicht besteht zwar kein Anspruch aus dem Kaufvertrag, da dieser nicht wirksam ist

Natürlich ist er wirksam. Nämlich solange bis die Eltern widersprechen.

Du wirst in jedem Fall zahlen müssen.

Wenn deine Eltern den Kauf nicht genehmigen, besteht ein Anspruch seitens MediaMarkt auf Wertersatz in Höhe des Kaufpreises, da du den Artikel ja nicht mehr zurückgeben kannst.

Wenn deine Eltern den Kauf nachträglich genehmigen, musst du den Kaufpreis ebenso bezahlen

Du bist ab 14 strafbar du haftest dafür

Deine Eltern haften nichts für dich .. Du hast die Flaschen Angaben anscheinend gemacht ohne Ihre Einverständnis ? Wen mit Einverständnis dann sind die selbst schuld Eltern müssen zahlen

Ich hab ohne ihre Erlaubnis und wissen gemacht, heißt das meine Eltern bekommen kein Schaden? Ich will sie nicht reinziehen

Ne du bekommst sozial Stunden oder ins gefängniss keine Ahnung ob du Vorstrafen hast oder weiteres

Die Strafmündigkeit hat  doch überhaupt nichts mit Zahlungsansprüchen zu tun. Mal abgesehen davon, dass hier keine strafbare Handlung vorliegt.

Doch die nicht Zahlung von gekauften Artikeln ist strafbar er hat den Betrag gebrochen zu dem ist er nicht mal geschäftsfähig um selbst ständig so einen abzuschließen

Oder ist das für dich kein Betrug wen du jemanden was verkaufte aber kein Geld dafür bekommst

@zeytiin

Doch die nicht Zahlung von gekauften Artikeln ist strafbar

Wenn dem so wäre, müssten die deutschen Gefängnisse bei den Millionen Schuldnern landesweit aber überquellen. Nein, das ist nicht strafbar. Man macht damit höchstens Schulden.

er hat den Betrag gebrochen zu dem ist er nicht mal geschäftsfähig

Einen Betrag kann man nicht brechen, höchstens den Vertrag. Vertragsbruch ist aber ebenfalls nicht strafbar. Ja, er ist nicht geschäftsfähig. Und wozu gibt es die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger? Richtig, um sie und ihr Vermögen zu schützen. Würde man nun eine Strafbarkeit bejahen, würde dies das ganze Prinzip ad absurdum führen.

Oder ist das für dich kein Betrug wen du jemanden was verkaufte aber kein Geld dafür bekommst

Nein, das ist für mich richtigerweise kein strafrechtlich relevanter Betrug. Außer es liegt ein seltener Fall des Erfüllungs- oder Eingehungsbetruges vor. Hierbei kommt es aber vereinfacht ausgedrückt darauf an, ob der Käufer von Anfang an nicht vorhatte, den Kaufpreis zu bezahlen.

@Ronox

Hierbei kommt es aber vereinfacht ausgedrückt darauf an, ob der Käufer von Anfang an nicht vorhatte, den Kaufpreis zu bezahlen.

Oder was genau nun "Der Gegenstand ist weg" meint. Wenn er ihn einfach weiterverkauft hat und das Geld lieber verjubelt hat im vollen Bewusstsein, die Schulden nicht abbezahlen zu wollen oder zu können, kommt der Betrug spätestens dann zustande, weil genau dann ein Vorsatz erkennbar ist. Sprich: Die Betrugshandlung wäre dann nicht von vornherein gegeben, aber sehr wohl im Nachhinein. Denn auch das Aufrechterhalten einer Täuschung, dass das alles gezahlt werde und der Gegenstand noch nicht verramscht wurde (Stichwort Eigentumsvorbehalt) mit einem Vorsatz realisiert den Betrug.

Ggf. realisiert sich aber auch noch anderes. Bei eigenmächtigem Weiterverkauf von Waren mit Eigentumsvorbehalt gibt es noch andere Straftaten...

Du hast natürlich Recht, dass alleine das Nicht-Bezahlen noch lange keine Straftat ist. Aber auch bei der Frage des TE, zu bestellen und dann "abzuhauen" hat der Bub/ das Mädel hier schon einen gewissen kriminellen Hang und kriminelle Gedankengänge.

Aha

guck mal ob post kommt sonst glück