Wann genau darf eine erneute Haaranalyse angefordert werden?

4 Antworten

Vielleicht solltest du dich mal von einem Anwalt beraten lassen!

Das was du da beschreibst finde ich schon ungeheulich.

Entweder man wirft dir etwas vor - Dann muss das auch bewiesen werden.

Oder man lässt es. Denn selbst wenn du bei dem "Hausbesuch" Drogen gekauft hättest, wäre dies einige Tage später wohl kaum noch zu beweisen gewesen - oder?

Mit welcher Frechheit sagen die dir, dass du zwar nicht beschuldigt bist aber der Verdacht ja nahe liege?

Das Betreten eines Hauses ist nicht verboten! Selbst wenn du einen Bekannten besucht der Deutschlands größter Dealer ist, machst du dich dadurch nicht strafbar. Nicht einmal den Konsum könnten sie strafrechtlich verfolgen.

Letztendlich müsste die Polizei ihre Erkennstnisse der Füherscheinstelle mitteilen, die wiederum deine Eignung in Frage stellt und entsprechende Nachweise anfordert.

Ob die auf wage Vermutungen einzelner Polizisten rechtlich zulässig ist, ist wohl mehr als fraglich. Also da würde ich mich wirklich mal anwaltlich beraten lassen. Schon alleine deswegen das du deine Rechte kennst und weißt wie du eventuellen Schikanen in Zukunft begegnen kannst.

Musst du dir jetzt ewig entwar unterstellen lassen, weil dein Freund zum Beispiel noch konsumiert?

Musst du alle früheren Kontakte abbrechen, weil man vermuten könnte, dass du aus Freundschaft konsumierst?

Also ich denke irgendwo hört derSpaß auf. Gott sei Dank schützt dich vor zu viel Eifer der Polizei aber auch noch unser Grundgesetz.

Gefallen lassen würde ich mir so was jedenfalls nicht.

Alles Gute für dich. Am besten sagst du außer deinem Namen auch nichts mehr - falls du noch einmal in eine solche Situation kommen solltest.

Hallo bibi490,

sofern die Polizei ihren "Verdacht" an die FSSt. weitergeleitet hat, ist es durchaus möglich das sich die Behörde bei dir melden wird um ein fachärztliches Gutachten anzuordnen.

In diesem Fall würde dies auch eine Haaranalyse (da es um "harte" Drogen geht) beinhalten.

Du hast geschrieben das du für die Polizei "noch" nicht als Beschuldigte gilst...könnte sich denn daran noch etwas ändern?

Gruß Nancy

Keine Ahnung, aber was spricht dagegen?  Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, ist das doch kein Problem