Darf ein Mieter die Miete für seine Untermieter beliebig erhöhen?

5 Antworten

Naja, der Vermieter kann den Mietpreis jährlich um bis zu 10%  erhöhen, Nebenkosten können ebenfalls steigen, ... evtl. liegt das damit zusammen. 

Der Mieter, der die Wohnung untervermietet, also der Hauptmieter, kann die Zimmer zu einem ihm angemessen erscheinenden Preis untervermieten, natürlich nur in Absprache mit dem Vermieter/Eigentümer. Allerdings, sollte hierbei mehr eingenommen werden, als er eigentlich für die Wohnung zahlt, so unterliegt das Ganze der Gewinnabsicht und wäre einkommenssteuerpflichtig. 

Ich gebe aber zu bedenken, ich bin kein Jurist, ... Vielleicht antwortet ja noch einer :)

Ach ja, wenn du einen Vertrag geschlossen hast, zwischen dir und dem Hauptmieter, ... dann musst du den wohl erfüllen, wenn die Frist 6 Monate beträgt, dann ist das eben so, der hast du ja zugestimmt. Evtl. mal das Kleingedruckte lesen. Deine Kaution ist sonst flöten, bzw. die restlichen Monatsmiete musst wohl auch zahlen ;)

Ich würde mich an deienr Stelle an den Hauseigentümer wenden. Dein Vermierter, der ja die Wohnung anscheinend selbst angemietet hat, muss nämlich angeben, dass ihr zur Untermiete die Wohnung bezieht. Wenn das nicht der Fall ist, ist dieser Vertrag m.E. nicht legal. Außerdem wäre mir neu, dass man als Untermieter eine feste Kündigungsfrist hat. Er haftet ja schließlich für die Wohnung, da zählen auch Mietzahlungen dazu.

Das neue Mieter eine höhere Miete als die zuvor zahlen ist keine Mieterhöhung.

Sondern das Ergebnis eines beidseits ausgehandelten Vertrages.

Ob nun "normaler" oder sog Untermietvertrag ist völlig wurscht.

Ich würde am liebsten gleich wieder ausziehen, allerdings steht in meinem Vertrag dass ich erst nach 6 Monaten kündigen darf.

Was genau (wörtlich) steht dazu im Vertrag?

Ist das Zimmer mit Möbeln vom Vermieter ausgestattet und wohnt der Vermieter selbst mit in der Wohnung?

Vermieter ist bei sog. Untermietverhältnissen der Hauptmieter der Wohnung.

Ausziehen kannst Du jeder Zeit, mußt aber so lange Deiner vertraglichen Pflichten erfüllen bis der Vertrag endet. Das ist i. d. R. durch Kündigung der Fall.

Die Kaution dient für alle Ansprüche des Vermieters nach Vertragsende, u. a. für evtl. Mietrückstände.

Wenn in deinem Bundesland und deiner Gemeinde die sog. Mietpreisbremse Gesetz ist, darf die neue Miete  bei Neuvermietung nicht mehr als 10% über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Das dürfte bei 360 zu 420 offensichtlich der Fall sein. Deshalb Widersporuch einlegen. Das gilt natürlich für die Nettomiete, nicht die anteiligen Betriebskosten.

Gehen kannst du einfach. Nur musst du weiterhin deine Miete zahlen bis die kündigug entsoprechend greift. Wenn du gehst und das Zimmer leer steht darf er deine kautionnatürlich nicht einbehalten.

Natürlich dasrf er den mietpreis meines wissens nach einfach so festlegen. Nur darf er ihn dir persönlich nicht einfach so erhöhen. zumindest müssen die erhöhungen Im vertrag geregelt sein.