Hafte ich für meine Untermieter?

8 Antworten

ich habe die Vermutung das er noch eine andere Wohnung gemietet hat und das nicht rechtens ist.

Warum sollte es denn nicht rechtens sein, eine andere (zweite) Wohnung anzumieten? Man kann soviele Wohnungen anmieten, wie man möchte - was sollte dagegen sprechen?

wirklich noch eine zweite nicht genehmigte Wohnung hat

Wer sollte denn jemandem eine Wohnung genehmigen können bzw. nicht genehmigen können?

Was dein Untermieter in irgend einer anderen Wohnung treibt oder nicht treibt, hat mir dir doch nichts zu tun.

Nun hat der eine Mieter immer mal wieder Briefe von der Polizei

Und? Weißt du, was drin steht? Post von der Polizei hat doch nicht zwangsläufig mit ´ner Straftat zu tun. Aber egal - was auch immer die Polizei von ihm will - oder umgekehrt - du bist sein Vermieter, nicht seine Mutter. Und selbst die würde nicht haften. Mach dir doch nicht so einen Kopp.

das er noch eine andere Wohnung gemietet hat und das nicht rechtens ist.

Warum soll das nicht rechtens sein?

Natürlich wäre es denkbar, dass er für kriminelle Aktivitäten verschiedene Zimmer in verschiedenen Wohnungen als Untermieter angemietet hat. Vielleicht ist er sogar in einer als Hauptwohnsitz und in anderen mit Zweit-/Drittwohnsitz gemeldet und vielleicht hat er sogar Zimmer in Wohnungen angemietet, wo er gar nicht gemeldet ist, weil er diese nur für ein paar Stunden pro Monat braucht. Alles erlaubt und nicht verboten.

Viele Leute sind im Übrigen derzeit selten bis gar nicht zu Hause für mehrere Wochen. Als Vermieter verhalten? "Er ist nicht da. Wo er ist? Weiß ich nicht. War er macht, weiß ich nicht." Du weißt einfach nichts.

Ärger von der Polizei bekommst Du nu dann, wenn wirklich kriminelle Aktivitäten in der Wohnung stattgefunden haben, von den Du wußtest, diese aber nicht bei der Polizei angezeigt hast. Jeder, der Kenntnis von einer Straftat erlangt, muss diese bei der Polizei anzeigen. Macht er das nicht, macht er sich selbst strafbar.

Aber solange Du nicht weißt, was da abläuft und was er mit der Polizei zu schaffen hat, kann Dir das alles ziemlich egal sein. Da passiert Dir dann auch nichts.

ich habe die Vermutung das er noch eine andere Wohnung gemietet hat und das nicht rechtens ist.

Das ist durchaus legal. Wenn man genug Geld hat, darf man 5 oder auch 10 Wohnungen mieten. Oder kaufen.

nicht genehmigte Wohnung hat

Was ist denn eine "nicht genehmigte" (oder "genehmigte") Wohnung?

kann ich dann auch Ärger von der Polizei bekommen?

So lange nicht Du gegen ein Gesetz verstößt, kann Dir nix passieren.

Du bist Hauptmieter einer Wohnung und gleichzeitig ordentlicher (nicht quasi) Vermieter für zwei Untermieter in der Wohnung. Da ist der Begriff "WG" drittrangig.

Viertrangig ist ganz bestimmt, wer die Absender von Briefen an deine Untermieter sind. Aus deinem Vermieterdasein erwächst keinerlei Haftung gegenüber dem Vermieter für Aktivitäten deiner Untermieter, soweit sie den Hausfrieden nicht stören und die Mietsache nicht beschädigen.

Du haftest nur gegenüber deinem Vermieter für Schäden die der Untermieter an der Mietsache verursacht. (Wobei der Untermieter dann wiederum dir gegenüber haftet)

Für irgendwelche Straftaten von anderen Personen "haftest" du natürlich nicht.