Beamter als Gesellschafter einer GmbH?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ja, ist erlaubt 100%
Nein, ist nicht erlaubt 0%

2 Antworten

Ja, ist erlaubt

Es kommt auf den Einzelfall an.

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit anzeige- und genehmigungspflichtig (vgl. §40 BeamtStG) Wann eine solche Genehmigung erteilt werden kann ist auch in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt (z.B. Art. 81-85 BayBG für Bayern)

Ich würde sicherheitshalber den Dienstherren fragen. GmbH Beteiligung geht dann doch über reine Vermögensverwaltung hinaus. Üblicherweise werden Nebentätigkeiten bis 8 h/Woche genehmigt.