Darf ein 13 Jähriger nachts über alleine zuhause sein?

13 Antworten

Aha, Kevin ääh Michael allein Zuhaus. :D

Gesetzlich ist da gar nichts geregelt. Erst wenn ein Minderjähriger über mehrere Wochen/Monate ständig allein zuhause wäre, dann würde sich wohl irgendwann einmal das Jugendamt einschalten - und das dann wohl auch zu recht.

Aber eine Nacht, je nach Alter und Selbständigkeit auch mal 1- 2 Wochen, sind da absolut kein Problem.

Schließlich sind auch die meisten Kinder nicht so grottennaiv, wie viele Erwachsene glauben. Die "Krümel" haben nicht selten so viel auf dem "Kasten" dass manchem Erwachsenen vor staunen die Futterluke auf den Asphalt knallen würde. ;)

Natürlich gibt es auch ein paar wenige Grottenolme, die dann meinen Big Party machen zu müssen: is ja sturmfreie Bude - aber der Sturm kommt dann schon, na eher der Hurrikan, wenn die dann per Facebook versehentlich das halbe Universum einladen. :P

Und danach sieht das Haus dann aus, als wäre Afrikas halbe Tierwelt durchgestampft.^^

Nun gut, DAS schaffen ja sogar viele volljährige noch. :P

Fazit: Die eine Nacht kannste locker mal alleine zuhaus verbringen - nur nachts halt keinem Fremden mehr die Tür öffnen, aber das weißte ja, gilt es schließlich nicht nur unbedingt für Kinder und Jugendliche. Das aber Freddy Krüger & Co. auftauchen ist so wahrscheinlich wie ein tanzendes Känguru auf der Sonne. :D

Viel Spaß. ;)

Solange nichts passiert ist da kein Problem. Wenn aber etwas passiert haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt und machen sich damit strafbar.

HugoGuth  22.03.2012, 10:27

Schmarren! Strafbar macht sich deswegen niemand! Wenn er etwas anstellt (feuer legt etc.) haben sie schlichtweg Pech gehabt! Wenn Einbrecher etc. kommen - auch!

Das müssen die Eltern entscheiden ob sie dem Kind vertrauen können oder nicht. Ich persönlich finde das es okay ist einen 13 jährigen eine Nacht alleine zu hause zu lassen.

Ist im Jugendschutzgesetz nicht explizit festgelegt, daher erlaubt.

Außerdem istman mit 13 durchaus alt genug dafür.

Eltern, die ihre Kinder so erzogen haben, dass nicht die Mäuse über Tisch und Stuhl laufen wenn sie weg sind, dürfen das. Sie vertauen sich gegenseitig und nutzen keine Schwäche aus. Das passende Gesetz gibt es auch dazu: Hausrecht.