Darf die Polizei mich gegen meinen Willen zurück zur wohngruppe fahren mit 16?

5 Antworten

Bei dir wird irgendwer (vermutlich vom Jugendamt) das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Und diese Person kann im Notfall auch die Polizei beauftragen dich zurück zu bringen.
Ob du das gut oder schlecht findest ist erstmal egal.

Sie darf und sie muss. Alles andere muss du mit dem Jugendamt oder deinen gesetzlichen Betreuern klären.

mit 16 bist Du nicht volljährig, damit hat der Erziehung berechtigt das Sagen, und damit ist alles gesagt.

Aber natürlich, schließlich bist du minderjährig

Das kann sie selbstverständlich. und noch was zum mitdenken. wenn die mutter nicht weiss, das du abgehauen bist, macht sie sich strafbar. ic würde an deine stelle wieder zurückkehren.