Darf die polizei in Deutschland Geschwindigkeit schätzen

11 Antworten

Hallo,

sollte etwas kommen, würde ich fragen, welche Meßmethode angewendet worden ist. Eine Schätzung ist nur eine vage Vermutung, die vor einem Richter keinen Bestand hätte.

Wenn Die Herren nichts anderes beibringen können, sehe es gelassen.

Ohne Beweis, keine Verurteilung kannst Du auch sagen.

Das sagen die Polizisten doch schon selbst. SIE wissen, daß ihnen hier aufgrund nicht messbarer und/oder fehlender bildgebender Beweise keine andere Möglichkeit besteht, als zu ermahnen. Das haben sie getan. Diese Bemerkung dürfte selbst Oma Kruse von nebenan machen. DEINE Worte - Richter, Verurteilung, Beweis - benutzen sie doch gar nicht. Und sagen, was gar nicht nötig ist, muss man nicht.

Gruß S.

@Sirius66

Man muss nicht, man kann. Ebenso muss man nicht alles kommentieren und die Frage in Frage stellen. Kümmer Dich besser um Deine eigenen Angelegenheiten statt Zeit damit zu verschweden, Antworten und Fragen zu kritisieren.

Mit der Dir gebührenden Hochachtung

Schätzen?

Also am Fahrbahnrand stehen und über den Daumen gepeilt, nein.

Durch Nachfahren, ja - und das wäre nicht schätzen sondern schon im Bereich ermitteln.

Eine Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren, dazu gibt es genaue Regeln und Richtlinien, wie lange nachgefahren werden muss, Abstand, wieviel abgezogen werden muss bei nicht geeichtem Tacho oder bei geeichtem Tacho, etc.

Aber es ist durchaus möglich, dass man Dir hinterherfährt, auch ohne geeichtem Tacho und Kamera und Dich hinterher zur Kasse bittet.

Und wie gesagt, das ist kein Schätzen.

Nur noch eine kleine Anmerkung.... "weil ich ins Geschäft musste...." - also man kann durchaus erwarten, dass Du Deine volle Aufmerksamkeit stets und ohne jegliche Ausnahme auf den Verkehr richtest.

Demzufolge ist "nicht bemerken" keine Ausrede, im Gegenteil, alle Bußgelder im Tatbestandskatalog beziehen sich auf eine fahrlässige Begehungsweise. Vorsätzlich wird es um Längen teuerer.

Wenn ein Polizeiwagen 80 fährt und dann Vollgas überholt wird, könnten sie schon einen Verdacht schöpfen, dass da jemand etwas zu schnell war. Das Strafmaß ist dann natürlich zweifelhaft.

Schätzen darf auch ich Deine Geschwindigkeit ;-)

Um Dir allerdings ein Verwarnungs- oder Bußgeld aufzudrücken, muss die Geschwindigkeit allerdings gemessen werden. Da reicht es weder, dass ein Beamter am Fahrbahnrand steht und behauptet, man sei 120 km/h innerorts gefahren, noch dass einem ein Streifenwagen hinterherfährt und die Beamten übereifrig auf den Tacho starren.

Geschwindigkeitsverstöße können nur geahndet werden, wenn diese von einem geeichten Gerät (stationärer Blitzer, Laserpistole etc.) gemessen wurden. Es gibt auch die Methode, dass sich ein mit dem ProVida-System ausgestattetes Polizeifahrzeug (meistens in zivil, zu erkennen an der übergroßen Antenne und dem Blaulicht auf dem Amaturenbrett) hinter Dir her fährt und die Geschwindigkeit so gemessen wird. Zum Beweiszweck wird die ganze "Verfolgung" als Video dokumentiert. Diese Methode ist übrigens nur bei Fahrzeugen möglich, die mit dem ProVida-System ausgestattet sind. Bei gewöhnlichen Streifenwagen ist dieses System allerdings nicht verbaut, sodass der Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung nur auf einer Schätzung und nicht auf einer Messung beruht.

 noch dass einem ein Streifenwagen hinterherfährt und die Beamten übereifrig auf den Tacho starren.


Das ist falsch! Es wäre dann eine Messung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho. Die abgezogene Toleranz ist dabei recht hoch (20 % der gemessenen Geschwindigkeit).

Als Beweis dient dabei die Aussage der Polizeibeamten (Personalbeweis). Ich hatte schon einige solcher Messungen vor Gericht... die wurden alle verurteilt.

Das heißt es gibt keine Geldstrafe