Rolladen Kaputt --> Auftrag von Hausverwaltung?

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Um das Rollladenseil zu wechseln, bedarfst du keiner Erlaubnis, wenn du die Kosten selber tragen willst.

Willst du hingegen den kompletten Rollladen ersetzen, dann mußt du in deiner Teilungserklärung (= ggf. auch Einräumungsvertrag) nachsehen, ob die Rollläden zum Sondereigentum bestimmt sind. Ist das nicht der Fall, ist es zunächst Sache der Hausverwaltung, sprich der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Daher siehst du am besten erst in deiner Teilungserklärung nach und informierst dann ggf. die Hausverwaltung, damit diese den Schaden schnellstmöglich reparieren läßt. Sollte nur der Gurt gerissen sein, kannst du in Absprache mit der Hausverwaltung diesen auch selbst reparieren lassen und ggf. die Kosten der Verwaltung (sprich WEG) in Rechnung stellen, sofern die Rollläden nicht zum Sondereigentum bestimmt sind oder die Kosten der Instandsetzung vom Wohnungseigentümer zu tragen sind (würde in dem Fall auch in der Teilungserklärung stehen).

wenn nicht alle Wohnungen im haus wegen der Optik den selben Rolladen an den Fenstern haben, dann brauchst du keine Genehmigung der Hausverwaltung. Fenster gehören meist wegen der Optik zum Gebäue (also Allgemeinbesitz aller Wohnungseigentümer) damit die Aussenansicht des gebäudes einheitlich ausieht. Ist der Rolladen aussen, dann musst du Fragenm ansonsten nicht

Hallo vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, Ja die Fenster + Rolladen sehen alle gleich aus. Ja und der Rolladen ist auch außen, dann muss ich wohl fragen.

Dankeschön

@HustlaP

das denke ich auch. aber das geht ja schnell. 1 Anruf, Problem erklären, der Handwerker scheint ja das Haus gut zu kennen-.----viel Glück....

Das stimmt so nicht.

Außenfenster sind zwingend - und nicht nur meißt - gemeinschaftliches Eigentum. Und das hat nichts mit der Optik, sondern wegen der Sicherheit und dem Bestand des Gebäudes zu tun. Im Gegensatz zu Rollläden, die gem. § 5 WEG auch Sondereigentumsfähig sind (LG Memmingen, Rpfleger 78, 101). Daher ist in diesem Fall ein Blick in die Teilungserklärung, resp. Einräumungsvertrag, notwendig.

mit 16 ne eigentumswohnung:

http://www.gutefrage.net/frage/was-passiert-nach-einem-gewinn-eines-onlinegewinnspiels

ansonsten: wenn du die rechnung selbst zahlst, dann kann es der hausverwaltung doch egal sein!? die reparatur des rolladen-GURTES ist i. d. R. keine grosse sache.. das könnte man auch selbst erledigen, sofern man an den kasten kommt....

Hallo, das ist der Account meines Sohnes.

Grüße

@HustlaP

wie immer :-)