Darf die Feuerwehr den Verkehr regeln?

7 Antworten

Hallo jackotisch,

wenn die Feuerwehr den Verkehr regelt, wäre es absolut unsinnig den Weisungen der Feuerwehr keine Folge zu leisten. Wer die Weisungen nicht beachtet gefährdet nicht nur sein leben, sondern auch das Leben anderer Menschen.

Juristisch gesehen, darf allerdings gem. folgenden Paragraphen nur die Polizei den Verkehr regeln :


§ 36 StVO - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.


Mir ist kein Gesetz bekannt, nachdem die Feuerwehr juristisch berechtigt ist den Verkehr zu regeln.

Aber nochmal. Wenn die Feuerwehr den Verkehr regelt, sollte man den Weisungen auch dann folge leisten, auch wenn das Gesetz der Feuerwehr gar keine Befugnis für die Verkehrsregelung gibt.

Hälst Du Dich nicht dran, denke ich nicht, dass Du dafür juristisch bestraft / mit einem Bußgeld oder Verwarnungsgeld belegt werden kannst.

Die andere Frage ist, kannst Du damit leben, wenn Jemand zu schaden oder gar ums Leben kommt, weil Du der Weisung keine Folge geleistet hast? Wenn die Feuerwehr den Verkehr regelt hat das schon seine Gründe. In erster Linie natürlich den, dass die Rettungswege für die Rettungskräfte freigehalten werden, aber auch denn, damit Autofahrer die Rettungsmaßnahmen nicht behindern.

Schöne Grüße
TheGrow

sejler  21.06.2014, 10:56
Mir ist kein Gesetz bekannt, nachdem die Feuerwehr juristisch berechtigt ist den Verkehr zu regeln.

Gibts wohl anscheinen doch, jedenfalls in Bayern......

Mit der Einfügung des vorstehenden Art. 7a in das Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen sind die Befugnisse der Feuerwehren auf den Verkehrsbereich erweitert: Die Feuerwehr (und das Technische Hilfswerk) hat nun zusätzlich das Recht zur Verkehrsregelung. Dazu gehören – Erteilung von Zeichen und Weisungen (§ 36 Abs. 1 StVO) zur Regelung des Verkehrs (§ 44 Abs. 2 StVO); die Nichtbefolgung dieser Zeichen und Weisungen ist ordnungswidrig – die Bedienung von Lichtzeichenanlagen (§ 44 Abs. 2 StVO) – bei Gefahr in Verzug auch die Aufstellung transportabler Verkehrszeichen als vorläufige verkehrsrechtliche Maßnahme zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs (§ 44 Abs. 2 StVO).

Hab ich bis jetzt allerdings auch nicht gewußt und ich vermute außerdem, daß es jeh nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt.

TheGrow  21.06.2014, 11:18
@sejler

Danke für den Hinweis.

Macht ja auch wie ich angeführt habe Sinn, wenn Rettungskräfte den Verkehr regeln dürfen.

Gehe davon aus oder hoffe zumindest, dass es auch in allen anderen Bundesländern solche Gesetze gibt.

Was mich an dem von Dir angeführten Bayrischen Gesetz stört ist der nachfolgend fett da gestellte Text:


Art. 7a -Feuerwehr und Technisches Hilfswerk

Zu der erforderlichen Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen können - vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden oder der Polizei - Führungsdienstgrade der Feuerwehr und Führungskräfte des Technischen Hilfswerks oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade oder Helfer die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ausüben, soweit Polizei im Sinn des Art. 1 des Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht. 2 Für die Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren ist die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich.


Der von mir fett da gestellte Text bedeutet ja im Umkehrschluss, dass wenn aus welchen Gründen auch immer keine Führungskräfte dabei sind, dass die Feuerwehr dann keine Verkehrsreglung durchführen darf.

Gerade in ländlichen Gebieten, wo es keine Berufsfeuerwehr gibt, kommt es ja oft vor, dass die Führungsdienstgrade bei Einsätzen nicht mit dabei sind.

Aber wie dem auch sei. Zumindest gibt es ja offensichtlich zumindest ein Gesetz, welches unter Gewissen Umständen der Feuerwehr erlaubt eine Verkehrsreglung durchzuführen.

Stocksn  30.08.2016, 17:13
@TheGrow

Eigentlich ist immer eine Führungskraft dabei, dazu zählt ja auch ein Gruppenführer. Ohne solchen kann man eigentlich nicht wirklich ausrücken, denn der sagt ja wo es langgeht. Außerdem sind auch immer mehrere Feuerwehren da, ein Einsatzleiter muss dabei sein. 

Außerdem könnte sowas ja auch schon vor Einsätzen geklärt werden wer darf und wer nicht. 

Es kommt erstmal darauf an, wie man "Regeln" definiert.

Eigentlich versteht man darunter verkehrsleitende Maßnahmen und dazu ist nur die Polizei berechtigt (einzigste Ausnahme Bayern)

Das, was jeder Normalbürger und in diesem Fall auch die Feuerwehr darf, ist Verkehrssicherung. Warnkegel, Warndreieck usw. aufstellen. Bei der Feuerwehr ist auch die Vollsperrung erlaubt, allerdings nicht die Freigabe, das darf auch nur die Polizei nach vorheriger Überprüfung der Verkehrssicherheit. Einseitiges Vorbeilassen ist ebenfalls nicht erlaubt. (Solange nichts passiert interessiert es wie immer keinen, aber was wenn?).

Deshalb die normalen Absperrmaßnahmen treffen (im Zweifelsfall immer eine Vollsperrung, sicherer für die Einsatzkräfte) und den Rest soll die Polizei erledigen.

Die Feuerwehr darf den Verkehr in Niedersachsen nicht regeln, sondern nur Fahrzeuge Stoppen bzw. Straßen sperren. Aufmachen muss die Straße dann die Polizei!

jackotisch 
Fragesteller
 22.06.2014, 09:28

Hallo, zuerst einmal sei vorweg erwähnt, dass ich mich natürlich niemals den Anweisungen der Feuerwehr bei einem Notfalleinsatz widersetzen würde, das ist schon mal klar. Wo steht das, dass die Feuerwehr den Verkehr in Niedersachsen nicht regeln darf ?

Die Feuerwehr übernimmt bis zur Ablösung durch die Polizei die Hoheitsrechte.

TheGrow  20.06.2014, 21:42

Natürlich tut sie das. Die Frage ist aber nicht ob sie das macht, sondern ob die Feuerwehr das auch darf.

Nach welcher Rechtsgrundlage? Ich konnte zumindest keine Rechtsgrundlage finden, in der steht, dass die Feuerwehr berechtigt ist den Autofahrern Weisungen zu erteilen.

Selbstverständlich würde ich das durchaus für sinnvoll halten, das die Feuerwehr das darf, aber der Gesetzgeber sieht das wohl aus welchen Gründen auch immer anders.

Aber vielleicht übersehe ich auch nur ein Gesetz

Im Notfall immer, bis die Polizei eingetroffen ist.