Darf der Vermieter nach ablauf der kündigungsfrist die wohnung leer räumen?

8 Antworten

Ich glaube, Du erzählst nicht alles.

Das mit dem Sturm halte ich - tut mir leid - für eine billige Ausrede. Denn bei Mietende ist der letzte Tag nicht der Tag, an dem man auszieht, sondern der Tag, an dem eine Wohnung längst leer sein müßte, wenn man sie wirklich ordentlich übergeben will. Bestimmt hattet ihr genügend Zeit auch schon vor dem Sturm. Warum habt ihr bis zum letzten Drücker gewartet, wenn ihr schon eine neue Wohnung hattet?

Normalerweise greift ein/e Vermieter/in nicht zu solchen Mitteln, denn das ist eigentlich viel zu aufwändig. Es ist allenfalls das allerletzte Mittel, wenn ein neuer Mieter schon bereit steht und zum Mietbeginn (Monatserster) schon in die Wohnung muss.

Schließlich  ist das auch ein Mittel um ggf. offene Forderungen zu decken (Vermieterpfandrecht!). Natürlich hat sie Eure Sachen nicht einfach weg geworfen. Die werden schon noch irgendwo sein.

Georg63  05.04.2015, 23:52

Was immer du hier unterstellst - der Vermieter hat nicht das Recht, sich so ohne weiteres der Sachen zu bemächtigen und erst recht nicht die Herausgabe zu verweigern.

Der Vermieter könnte lediglich Schadenersatz verlangen, wenn er duch die verspätete Räumung tatsächlich Schaden erleidet.

bwhoch2  06.04.2015, 00:15
@Georg63

Ohne weiteres nicht, aber im Rahmen des Vermieterpfandrechts schon. Das Pfandrecht kann schon dann gegeben sein, wenn der Vermieter durch den Neumieter mit einer horrenden Schadensersatzforderung konfrontiert wurde, weil die Wohnung nicht frei ist. Z. B. wenn die Spedition das Umzugsgut des Neumieters einlagern musste und die Neumieter in ein Hotel gezogen sind.

albatros  06.04.2015, 02:45
@bwhoch2

Das ist doch Unsinn, wofür sollte denn hier das Vermieterpfandrecht überhaupt greifen? Ob hier bereits ein Nachmieter auf der Matte stand, ist überhaupt nicht belegt. Selbst wenn, wäre das Handeln der Mutter absolut ungesetzlich und strafbar.

bwhoch2  06.04.2015, 09:45
@albatros

Ich versuche nur, der Tochter auch mal eine andere Perspektive auf die Sache zu öffnen. Etwas dabei ist doch sehr suspekt. Alle Asthmatiker, die ich kenne, haben ihr Fläschchen immer bei sich. Die Leute waren nicht nur kurz aus der Wohnung. Warum lag dann Portemonnaie noch in der Wohnung?

Ich kann hier nicht alles glauben und es ist auch gar nicht sicher, dass die Mutter ihrer Tochter alles erzählt hat, was in dieser Sache vielleicht noch faul ist.

Natürlich ist hier nichts belegt. Auch nicht das mit einem evtl. Nachmieter. Aber auch das, was die Tochter hier erzählt, ist wenig glaubhaft.

Selbst wenn das Handeln der Mutter ungesetzlich und strafbar ist, muss sich erst noch jemand finden, der das dann auch konsequent verfolgt und ggf. bestraft. Spätestens dann kommt alles ans Licht und die Welt sieht auf einmal ganz anders aus.

albatros, brauchst nicht zu antworten. Ich weiß, dass das alles Unsinn ist, wenn man es dafür halten mag.

KaeteK  07.04.2015, 13:12
@bwhoch2

So sehe ich das auch. Ich würde nie das Haus ohne meinen Asthmaspray verlassen und meine Geldbörse ist auch immer dabei. Ich bedaure nur, dass man innerhalb der Familie so miteinander umgeht - ob von der Seite der Mutter oder der Tochter. Egal was mein Kind mir antut, würde so ein Handeln von meiner Seite nicht rechtfertigen. So verhärten sich die Fronten nur noch mehr :-(((  lg K

KaeteK  07.04.2015, 13:17
@albatros

albatros, hier geht die ganze Sache viel tiefer - Mutter und Tochter..Wir kratzen noch nicht mal an der Oberfläche. Auch die Tochter hat sich auch völlig falsch verhalten. Sie hätte wissen müssen, dass ihre Mutter noch ein As im Ärmel hat...

KaeteK  07.04.2015, 13:05

Hallo bwhoch2, man darf nicht vergessen, dass es hier auch um Familienstreitigkeiten geht - Eine Mutter erwartet nicht von ihrem Kind, dass es zum Anwalt geht, auch wenn sie sich entsprechend aufführt. In so einer Familie möchte ich kein Mäuschen spielen :-( lg

Georg63  07.04.2015, 13:10
@KaeteK

Ich lese das so, dass die Fragerin die Tochter der Mieterin ist.....

KaeteK  07.04.2015, 13:19
@Georg63

Georg, so  ist es! (bin übrigends die tochter)

bwhoch2  07.04.2015, 14:35
@KaeteK
Georg, so  ist es! (bin übrigends die tochter)

Was genau bedeutet das jetzt? Aus der ganzen langen Beschreibung geht nur hervor, dass die Fragestellerin immer von "wir" schreibt und irgendwann erwähnt, dass sie die Tochter ist. Also nehme ich an, dass der Rest von "wir" entweder Mutter ist oder Eltern sind und die Vermieterin ist eine andere Person.

Vielleicht kann man es auch anders verstehen, allein mir fehlt der Glaube, denn würde eine Mutter ihrer Tochter tatsächlich das Asthmaspray verwehren und wenn sie noch so zerstritten sind? (Nur ein Indiz.)

Da braucht's einen Anwalt, der was kann halt.

Wenn ihr selbst kündigt, müsst ihr die Wohnung auch rechtzeitig räumen. Mit schlechtem Wetter muss man rechnen.

Ihr könnt froh sein, wenn ihr nicht noch die Kosten und eine weitere Monatsmiete zahlen müsst.

Das ist eine rotzfreche und respektlose Methode.

Mit deinem Asthma-Spray wäre es schon Notsituation und da hättet ihr schon die Polizei herbeirufen können, welche schon für den Einlass gesorgt hätten.

Nun kann dir wohl wirklich nur noch ein Anwalt helfen.

angelinavanvugt 
Fragesteller
 05.04.2015, 23:00

wir haben die polizei gerufen die meinten sie können nichts machen da es unter zevilrecht gilt oder so

albatros  06.04.2015, 02:50
@angelinavanvugt

Da solltest du mal bei den Vorgesetzten der Polizisten eine saftige Beschwerde machen. Hier liegt lt. Strafgesetzbuch sehr wohl eine bzw. mehrere strafbare Handlungen vor: Hausfriedensbruch, Einbruch, Diebstahl!! Das dürfte wohl reichen um tätig zu werden.

bwhoch2  06.04.2015, 09:41
@albatros

Eine saftige Beschwerde? Die lachen sich doch alle einen Ast. Und dann versuch mal, die Staatsanwaltschaft zu bewegen, so etwas tatsächlich zu bearbeiten. Eine Hilfe, das Zeug möglichst schnell wieder zu bekommen, ist das sicher nicht. Es hilft höchstens dazu, dass man auch nach Monaten oder Jahren sich mit einer Sache auseinander setzen muss, die bis dahin eigentlich längst erledigt ist. Oder es kommt einfach mal der Brief mit Inhalt: "Die Sache wurde aufgrund mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt."

Ihr habt fristgerecht gekündigt zum 31. März. Lt. BGB ist die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu geben. Der 1. April war/wäre also gesetzeskonform. Der Vermieter hat mit seiner Handlungsweise eine grobe Rechtsverletzung begangen, u. a. Hausfriedensbruch, Einbruch, Diebstahl. Das solltest du umgehend bei der Polizei zur Anzeige bringen. . Für alles darfst du vollen Schadenersatz verlangen. Zunächst am Dienstag sofort zum Amtsgericht und eine einstweilige Verfügung beantragen: Öffnen der Wohnung, Herausgabe sämtlicher Sachen. Anzuraten wäre anwaltliche Hilfe. Du kannst ja am Ostermontag noch mal versuchen, deiner Mutter klar zu machen, welche Konsequenzen sie erwarten, wenn sie nicht sofort ihr Handeln rückgängig macht. Sie muss mit erheblichen Strafen rechnen neben dem Schadenersatz.