Darf der Vermieter bei Auszug eine professionelle Fußbodenreinigung verlangen?

7 Antworten

nein

du reinigst es und wenn, müssen sie die reinigung in ihrer ausführung beanstanden, aber sie können dir nicht direkt etwas vorschreiben


wenn sie deine reinigung beanstanden, musst du dann weiter sehen, wahrscheinlich anwalt+gutachter


aber sie können es nicht im vorfeld festlegen, wie es zu sein hat


sie können es auch nur beanstanden, wenn du objektiv schlecht gereinigt hast, nicht einfach, weil es keine fachfirma war


das würde dann ein gutachter klären müssen, ob deine reinigung gut war oder nicht


fachfirmen schlampen ja auch, das ist ja auch keine garantie für perfektion

Terpentinersatz 
Fragesteller
 05.05.2015, 08:41

Danke.

Ich denke, sie spekulieren darauf, dass ich ihre eigene Firma beauftrage (die Wohnungsverwaltung ist quasi auch ein Hausmeisterservice) und sie so noch was rausschlagen können.

Der Boden ist in sehr gutem Zustand, die Wohnung wurde höchstens 1x in der Woche zum Schlafen genutzt.

Nein ich glaube das ist nicht haltbar vor allem da der Grundsatz der Renovierung bei Auszug seitens des MIeters für ungültig erklärt wurde seitens eines hohen Gerichtes. Aber da bin ich mir nicht sicher. Hast du den Fußboden nicht übermäßig beansprucht also durch Tiere, schwere Möbel, Sportstunden, hochhakige Schuhe usw... musst du das eigentlich nicht machen.

Im Notfall selbst im Baumarkt schauen wie man so einen Fußboden reinigt, ölt und pflegt, Fehlstellen ausbessert. Wenn der am Ende top aussieht ist doch i.O. Außer der Vermieter hat vor dich abzuzocken dann wäre ihm das sowieso egal wie gut du es hinterlässt.

ChristianLE  04.05.2015, 10:14

Putzen hat nichts mit Renovierungsarbeiten zu tun. Ansonsten würde ich ja mehrfach pro Woche meine Wohnung renovieren.

Kennne wir deinen Mietvertrag? Insbesondere die hierin oder als Anlage (Übergabprotokoll) festgehaltenen übereinstimmend verhandelten Zusicherungen und Vereinbarungen zum Bodenbelag?

Kennen wir die durch deine Mietzeit verursachte übermäßige Abnutzung, etwa durch Striche schwarzer Schuhsohlen, Essensreste, ...?

Demnach mag eine Grundreinigung des Fußbodens ebenso wirksam vereinbart worden sein wie sie als Klausel unzulässsig wäre, wenn sie über die vetragsgemäße Rückgabe in besenreinem Zustand hinausginge.

 G imager761

Terpentinersatz 
Fragesteller
 05.05.2015, 08:26

Laut Mietvertrag sind die Böden in "einwandfreiem" Zustand (sind sie) zu übergeben, darüber hinaus gibt es keine Vereinbarungen.

Womit begründet die Hausverwaltung das? Das solltest du zurückweisen, mit Renovierung hat das auf jeden Fall nichts zu tun.

Der Boden ist in sehr gutem Zustand, da ich die Wohnung kaum genutzt habe.

Selbst wenn das nicht so wäre: "normale" Abnutzungsspuren entstehen durch den "vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache" und sind das Risiko des Vermieters.

Terpentinersatz 
Fragesteller
 05.05.2015, 08:34

Sie begründet es gar nicht, die Wohnungsverwaltung hat die Wohnung auch noch nicht gesehen. Es steht pauschal in der Kündigungsbestätigung.

Die Wohnung ist in einem sauberen Zustand zu übergeben. Wie Ihr den Fußbodenbelag reinigt, ist Eure Sache.

Oder wird das Laminat sauberer, wenn Ihr einen Nachweis über ein Reinigungsgerät vorlegt?