Darf der Verkäufer die Abholung verweigern?

3 Antworten

Ich habe auf Ebay vor 2 Wochen einen Artikel gekauft und bezahlt, den ich persönlich abholen sollte

Das ist eine der Vertragsbedingungen, unter denen der Kauf zustandekam.

Allerdings habe ich diesen Artikel bisher nicht abholen können

Was - zwei Wochen lang?

und ich musste einige Terminvorschläge des Verkäufers ablehnen.

Scherzkeks. Dann schickt man halt jemand anderen hin.

Nun aber verweigert mir der Verkäufer die Abholung ganz und fordert mich dazu auf den Kauf abzubrechen.

Ich hätte dir da auch eine ultimative Frist mit letzten Terminvorschlägen gesetzt, mit Androhung der Kündigung des KV wegen Nichteinhaltung.

Darf er das?

Ja . siehe § 323 BGB Auch der VK kann den Vertrag nach Fristsetzung mit KP-Erstattung kündigen, hier allerdings nicht via Ebay sondern per Einschreiben an dich.

Laut den eBay-Artikeldetails ist allerdings eine Rücknahme ausgeschlossen. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen und eine Abholfrist wurde nicht definiert.

@theGlowingPear

Die Ebay Richtlinien sind für das BGB völlig irrelevant. Wenn der VK dem Käufer eine entsprechende Frist samt Abholterminen nennt und diese vom Käufer versäumt werden, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen.

@theGlowingPear
Laut den eBay-Artikeldetails ist allerdings eine Rücknahme ausgeschlossen.

Hat nur nix mit dem hiesigen Fall zutun...

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen und eine Abholfrist wurde nicht definiert.

Geschlossen ist der Kaufvertrag, aber noch nicht erfüllt. § 433 II BGB: Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wenn bei mir jemand was ersteigert und es innerhalb 2 Wochen mehrfach nicht schafft, die Ware abzuholen käme ich mir auch verschaukelt vor.

Ich hätte in dem Fall wohl schon bei ebay einen "nicht bezahlten Artikel" gemeldet

Wie bereits erwähnt wurde der Artikel fristgerecht bezahlt. An den Ostertagen und Wochenenden hätte ich den Artikel abholen können. Der Verkäufer konnte an diesen Tagen aber leider nicht...

Ruf bei ebay an und erkläre die Lage. Oder lies dir die ganzen rechtlichen bedingungen durch.

Ruf bei ebay an und erkläre die Lage.

Was hat denn ebay damit zutun?