Meldet sich der Gerichtsvollzieher beim Schuldner an?

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Nein.Normalerweise steht er eines Tages einfach vor der Tür.

Sein Kommen muss der Gerichtsvollzieher nicht anmelden, doch man ist nicht verpflichtet, den Gerichtvollzieher in die Wohnung zu lassen. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher nach 2 erfolglosen Versuchen eine richterliche Durchsuchungsanordnung bei Gericht erwirken, was zur Folge hat, dass er die Wohnungstür öffnen lassen kann (Schlüsseldienst), die dadurch entstandenen Kosten tragen natürlich Sie. Man sollte sich also gut überlegen, ob es nicht doch sinnvoller und vor allem günstiger wäre, den Gerichtsvollzieher freiwillig in die Wohnung zu lassen. Falls der Gerichtsvollzieher auf Widerstand stoßen sollte, kann er zudem die Begleitung durch Polizeibeamte anfordern. Gibt es eindeutige Anhaltspunkte, dass pfändbare Gegenstände weggeschafft werden, so kann der Gerichtsvollzieher auch ohne Durchsuchungsanordnung die Wohnung betreten. Ist der Gerichtsvollzieher einmal in der Wohnung so ist er befugt sowohl die Wohnung, wie auch Geschäfts- und Arbeitsräume, Keller, einfach jeden Winkel, zu durchsuchen. Auch die Mitbewohner (Partner/Ehegatte) müssen die Durchsuchung über sich ergehen lassen. Nur Räume, die ausschließlich von einem Dritten bewohnt/genutzt werden, sind von der Durchsuchung ausgenommen. Schränke, Truhen, Schubladen, Koffer, Taschen von Kleidungsstücken, verschlossene Zimmertüren oder Behältnisse aller Art darf der Gerichtsvollzieher öffnen und durchsuchen.

@rebew

Danke;))

Er meldet sich nicht immer an. Und das ewige Wegschaffen und wieder Abholen könnte auch beobachtet werden...

und dann wäre die falsche Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung mit der entsprechenden Strafe belohnt

Kann ich darauf bestehen das er sich nicht anmeldet ,da ich den verdacht hab er schafft alles beiseite .

Normal meldet der sich an, damit Du die Chance hast zuhause zu sein. Bist Du dann beim zweiten Versuch nicht anwesend und verschiebst den Termin auch nicht vernünftig, können die Deine Wohnung öffnen. Das kommt aber auch vielleicht darauf an, wie hoch die Summe ist und ob Du schonmal Mist gebaut hast- das weiß ich nicht.

Nur zur Info ich bin nicht er Schuldner ,sondern bekomme schon seit 5 jahren keinen cent vom Schuldner ,nie konnte man was pfänden EV hat er schon 1 mal gemacht

@Andy1764

Das hört sich nicht gut an :O( Aber der Titel läuft ja noch ein bißchen :O)

Nur zur Info ich bin nicht er Schuldner ,sondern bekomme schon seit 5 jahren keinen cent vom Schuldner ,nie konnte man was pfänden EV hat er schon 1 mal gemacht Titel über 6000 € hab ich auch

@Andy1764

Joa- wenn es nichts zu holen gibt, bringt der Titel Dich auch nicht weiter- leider :O(

ich habe dazu mal eine frage: ich soll an einen gläubiger eine bestimmte summe zahlen, dieser wird durch einen ra vertreten. dieser ra hat angeblich einen gerichtsvollzieher beauftragt, doch dieser gv will mich angeblich nicht unter meiner angemeldeten adresse gefunden haben! wohne ja auch erst seit 10 jahren hier und mein name steht auch an der schelle. jetzt soll ich den gv bezahlen und auch die kosten für eine abgenommene eidestattliche versicherung (habe ich nie gemacht)!!! nun meine frage: muss ich die kosten übernehmen und wie kann ich mich dagegen wehren? vielen dank.

Nun ja bei jeder Anmeldung erstmal den kompletten Hausrat ausräumen durfte dem Schuldner schon mal wenig Spass bereiten. Mal ganz ehrlich wenn einer nicht zahlen will dann kann er sich natürlich drum dücken. Spätestens bei der EV wirds dann aber dünn. Der GV sieht doch auch z.B. die Staubflecken wo der Fernseher gestanden hat.(Mal davon abgesehen das der sowieso nicht gepfändet wird). Aber das Spiel mit dem GV verliert am ende immer der Schuldner. Die Mühlen mahlen langsam aber sie mahlen am ende halt doch.