Darf der Garten eines Mietshauses separat vermietet werden?

4 Antworten

Der Vermieter darf seine Immobilie - und natürlich auch den Garten - vermieten an wen er möchte. Und er bestimmt die Regeln, wie dieser genutzt werden kann.

Allerdings müssen sich die Mieter an Ruhezeiten halten. Das ist nur bezüglich der Kinder problematisch, da man Kinderlärm allgemein als sozialadäquat ansieht, muss er geduldet werden.

Wenn dich der Einblick stört, kannst du nur selbst einen Sichtschutz anbringen.

Was steht zur Nutzung des Gartens in deinem Mietvertrag?

Wird ein Einfamilienhaus vermietet mit Garten davor/drumrum, gilt dieser in der Regel an den Mieter des Hauses mitvermietet. Es können nicht von irgendwoher Leute plötzlich diesen Garten zugesprochen bekommen. Das ist m. E. Besitzsstörung und überhaupt unzulässig. Du solltest hier Beistand in Anspruch nehmen (Mieterverein, Rechtsanwalt). Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

DerCaveman  05.07.2020, 13:21

Offenbar handelt es sich aktuell nicht mehr um ein Einfamilienhaus, sondern um ein ehemaliges Einfamilienhaus, das zu einem Apartmenthaus umfunktioniert wurde. Es erscheint somit unwahrscheinlich, dass der Fragesteller das ganze Haus gemietet hat.

albatros  05.07.2020, 13:22
@DerCaveman

Nun, der FS schreibt aber von einem Einfamilienhaus...

DerCaveman  05.07.2020, 13:26
@albatros

Er schreibt: "Ich wohne seit zwei Jahren in einem Einfamilienhaus das zu einem Apartmenthaus umgebaut wurde."

albatros  05.07.2020, 13:33
@DerCaveman

Nun, auch wenn nun evtl. jetzt zwei oder mehr Appartements da sind, dürfte der Garten nicht fremd vermietet werden an Leute, die in keinem der Appartements wohnen. Das ist aber hier offensichtlich der Fall. Der Garten wird separat vermietet an Leute, die mit dem ehemaligen und nunmehr umgebauten Einfamilienhaus in keiner Beziehung stehen. Und das ist unzulässig. Das ist auch allgemeine Rechtsansicht.

DerCaveman  05.07.2020, 14:00
@albatros

Der Link bezieht sich ausschliesslich auf Einfamilienhaeuser. Warum das auch fuer Mehrfamilienhaeuser/Apartmenthaeuser gelten soll, ist mir nach wie vor nicht klar.

pool56  05.07.2020, 14:01
@albatros

Irrelevanter Link, da KEIN EFH !

Richtige Quelle für deine Behauptung ???

Mieten Sie den Garten hinzu!

Anschließend regeln Sie selber dessen Nutzung.

DerCaveman  05.07.2020, 12:53
Mieten Sie den Garten hinzu!

Da der Garten bereits anderweitig vermietet wurde, wird das wohl kaum gehen.

schelm1  05.07.2020, 13:17
@DerCaveman

Eine Frage des Willens zur und des Preises für die künftige Ruhe auf der Seite des Hausmieters.

Welcher Vermieter schlägt sich schon gerne mit gleich 2 problembehafteten Miet-/Pachtverhältnissen herum, wenn er eines davon loswerden kann, indem er das Ganze, zudem noch lukrativ, vereint?

So´n Pachtverhältnis kann man um der Ruhe Willen leichter lösen als einen Wohnraummietvertrag. 

Kluge Vermieter wissen sowas!

JA, der VM darf selbstverständlich den Garten seperat an Mieter seiner Wahl vermieten, er ist sein Eigentum.

DU kannst ja vorsichtshalber das ganze Viertel anmieten (falls liquide), damit keiner reinkucken kann, du könntest allerdings auch GARDINEN anbringen.🤔

albatros  05.07.2020, 13:06
 an Mieter seiner Wahl

Nun diese Herrschaften sind gerade keine Mieter...

florestino  05.07.2020, 13:08
@albatros

Doch - Mieter des Gartens.

pool56  05.07.2020, 13:10
@albatros

Ha ha! DOCH, sie SIND Mieter seines Gartens, da beißt die 🐭 keinen Faden ab!☺️

albatros  05.07.2020, 13:12
@florestino

Aber nicht Mieter einer/der Wohnung/des Hauses. Der Garten gehört jeweils  solchen Mietern zugeordnet und nicht Fremden die gerne nur den Garten mieten.

florestino  05.07.2020, 13:13
@albatros

Das wird sicher in der überwiegenden Zahl der Fälle so sein, allerdings ist mir keine Regelung bekannt, die eine Fremdvermietung des Gartens verbieten würde.

pool56  05.07.2020, 13:15
@albatros

Dazu nenn dann bitte Mal die Qelle deines ""Wissens""!

Schon Mal etwas von der Dispositionsfreiheit des Eigentümers gehört?

albatros  05.07.2020, 13:15
@florestino

Wäre interessant, was dazu im Mietvertrag des Mieters des Hauses steht.

pool56  05.07.2020, 13:22
@albatros

Vmtl. NICHTS, da ja gar keine Gartenvermietung angeboten wurde!😁

pool56  05.07.2020, 13:46
@albatros

Schenk ich mir: kein Garten mitvermietet !

albatros  05.07.2020, 13:13

Du hast schon besser gepostet, das ist keine hilfreiche Antwort....

pool56  05.07.2020, 13:19
@albatros

Falls du mich meinst, ich bin hier in keinem Leistungswettbewerb UND meine Antwort war hilfreich, da ich die Frage beantwortet habe !

albatros  05.07.2020, 13:24
@pool56
DU kannst ja vorsichtshalber das ganze Viertel anmieten (falls liquide), damit keiner reinkucken kann, du könntest allerdings auch GARDINEN anbringen.🤔

Das ist mit Sicherheit nicht hilfreich, oder?

pool56  05.07.2020, 13:29
@albatros

Gardinen sind nicht hilfreich, komische🤡 Ansicht! ...und ich bezog mich eindeutig auf die Beantwortung: JA, der VM darf... ! ...wie auch du erkennen konntest.