Darf ein AG Teil des Lohns einbehalten, weil er unzufrieden mit der geleisteten Arbeit des AN ist?

3 Antworten

Der AG muss Dir Deinen vereinbarten Lohn bezahlen. Wenn er mit Deiner Leistung nicht zufrieden ist, muss er mit Dir reden und kann Dich evtl. abmahnen. Einfach einen Teil der Bezahlung einbehalten geht nicht.

Rede noch einmal mit Deinem AG. Wenn es einen Betriebsrat gibt, geh hin und rede mit ihm. Gibt es keinen BR und der AG weigert sich, Dir Dein Geld zu bezahlen, schick ihm eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit einer Fristsetzung. Schreib dazu dass Du, falls das Geld bis zum genannten Datum nicht auf Deinem Konto eingegangen ist, gezwungen bist Deinen Lohn beim Arbeitsgericht einzuklagen.

Das kannst Du bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenlos machen. Da wird Dir auch bei der Klageformulierung geholfen.

Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft, der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vertraglich vereinbarten Lohn. So lange der Arbeitnehmer sich um die ihm bestmögliche Arbeitsleitung bemüht verhält er sich vertragsgemäß und der Arbeitgeber hat nicht das Recht den Lohn zu kürzen. Wohl hat er aber das Recht auf Kündigung.

Könnte es ein, das der AG Zahlungsschwierigkeiten hat?

Der Arbeitgeber hat es anfang des Monats angedeutet, dass es zu einer späteren Lohnzahlung kommen könnte. Aber der Arbeitnehmer war der Einzige aus der Firma, der weniger bekommen hat.

@Nina1612

... das klingt nach bossing ...

Nein, darf er nicht.