Darf der Chef mich von der Berufsschule freistellen?

11 Antworten

Darf er das?

 

 

Darf er nicht ohne weiteres. Grundsätzlich kann die Berufsschule den Schüler freistellen, sofern ein Antrag des Ausbildungsbetriebs vorliegt.

Hier muss aber schon ein guter Grund vorliegen.

Letztendlich entscheidet aber die Berufsschule. Eine Freistellung aus betrieblichen Gründen kann meines Wissens nur für zwei Tage erfolgen.

Ja das darf er. 2 Tage im Jahr entschuldigt und der 3. wird dir in der Regel als unentschuldigt eingetragen.

storcker2 
Fragesteller
 14.12.2016, 11:11

ja.... geil 1 Tag unentschuldigt im Zeugnis.... und wenn ich einfach zur berufschule geh ist des Arbeitsverweigerung und ich bin in der probezeit

TestBunny  14.12.2016, 11:16
@storcker2

Nein, du gehst ja dann zur Schule. Das kann nicht als Arbeitsverweigerung geltend gemacht werden.

Zunächst einmal gilt, dass die Teilnahme am Berufsschulunterricht der betrieblichen Ausbildung vorgeht (§15 Berufsbildungsgesetz). Das heißt, dass Azubis nur in absoluten Ausnahmefällen durch ihren Betrieb von der Berufsschule befreit werden dürfen! Genauer gesagt darfst du (auf Antrag deines Betriebs) laut Gesetz maximal 2 Unterrichtstage im Schuljahr durch den Klassenlehrer beurlaubt werden (Gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Berufsschule). 

Nach dem schriftlichen Antrag deines Ausbildungsbetriebes entscheidet deine Schule über die Freistellung. Aus dem Antrag muss die Unabwendbarkeit der Freistellung ersichtlich sein. Alle vorhersehbaren betrieblichen Ereignisse (z.B. Saison- und Terminarbeiten) können in der Regel kein Grund für eine Freistellung sein. Der Antrag hat rechtzeitig vor der Freistellung bei der Schule einzugehen. Eine eigenmächtige Freistellung durch den Ausbildungsbetrieb ohne Abstimmung mit der Schule wäre eine Verletzung des Berufsbildungsgesetzes.

Nein das darf er nicht. Der Ausbildende ist dazu verpflichtet den Auszubildende für die Berufsschule freizustellen.
§15 BBiG Freistellung

 

matrix1984  14.12.2016, 11:16

Die Pflicht geht nicht aus dem §15 BBiG hervor.

Sicher nicht!