Darf der Chef die Arbeitgeber bei Verdacht auf Diebstahl kündigen?
Bei meiner Arbeitsstelle (Getränkemarkt) sind 30 Euro von einer Geldkassette gestohlen worden. Nur Kollegen haben Zugriff auf das Geld. Die Chefin will nun alle verdächtigen Kollegen befragen. Ich hab zum Glück ein Alibi. Ich war nicht da wegen Urlaub. Die Chefin will nun alle Kollegen kündigen, falls es keiner zugibt. Ist das so richtig???? Was glaubt ihr?
4 Antworten
Grundsaetzlich ist eine Kuendigung wegen eines begruendeten Verdachts sehr wohl moeglich, sogar fristlos.
Hier wird die sog. "Verdachtskuendigung" gut erklaert: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/verdachtskuendigung-verdacht-entlassung/08/
Oh gut zu wissen. Danke;) in diesem ist eun Kollege der Dieb.
Auf keinen Fall!! Sie bräuchte erstmals Beweise und einen Grund um Angestellte zu kündigen.
Bei einer sog. "Verdachtskuendigung" bedarf es keiner Beweise und kann es auch gar keine Beweise geben. Sonst waere es ja keine Verdachtskuendigung.
Sollte Sie dies so machen und die Leute ziehen vors Gericht, kann sie den Laden dicht machen.
Weil eine Kollektivkündigung mehrerer Arbeitnehmer mit folgenden Gerichtsprozessen sehr teuer wird mit Anwaltkosten, Abfindungen etc. Desweiteren kann bei sowas auch schnell Schadensersatzanspruch aufkommen, wenn die Chefin sich wirklich so stümperhaft verhält.
Melman... die seite oben erklärt schon alles
Stimmt schon. Eine Kollektivkuendigung duerfte hier wirklich nur sehr schwer zu begruenden sein.
Hallo,
dann dir schon mal viel Spaß, wenn du alle Schichten übernehmen musst, weil es keine Kollegen mehr gibt.
Wie stellt die Chefin sich das vor? Das ist ja Sippenhaftung und sicher nicht rechtens.
Auch wenn die "Verdachtskündigung" bei begründetem Verdacht möglich ist, dann geht das aber nicht im "Gießkannenprinzip" und gegen alle möglichen bzw. in Frage kommenden Mitarbeiter.
Es muss ein begründeter Verdacht gegen einen Mitarbeiter bestehen.
Erhärtet sich der Verdacht durch die Befragung gegen einen speziellen Mitarbeiter, dann ist es unter Umständen möglich diesem zu kündigen.
Und ist denn auch ganz sicher, dass das Geld durch Diebstahl fehlt?
Kann es dafür keinen anderen Grund geben? Vielleicht Kleingeld gewechselt und einfach nur vergessen, die Scheine in die Geldkassette zu legen?
Viele Grüße
Michael
Wenn der Betrieb aber nicht regelmaessig mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschaeftigt (was auf die meisten Getraenkemaerkte wohl zutreffen duerfte), besteht allerdings kein Kuendigungsschutz. Eine ordentliche Kuendigung mehrerer Mitarbeiter ist dann problemlos moeglich, ohne dass diese begruendet werden muss.
Warum?