Wie hoch ist die Strafe bei Diebstahl vom Eigentum einer Privatpersonen?

4 Antworten

Also die dämlich Ausrede, dass du ihr den Laptop nicht zurück gegeben hast, weil du Angst um dein Leben hattest, würde ich vor Gericht gleich stecken lassen. Auf so einen Schmu stehen Richter gar nicht. Du hättest ihr den Laptop einfach per Post zurückschicken können. Das hätte dir vermutlich auch die Anzeige erspart.

Ansonsten ist das halt ganz einfach Diebstahl.

§242 StGB sagt dazu, dass die Strafe irgendwo zwischen einer Geldstrafe und 5 Jahren Gefängnis liegen kann. Ich persönlich tippe auf eine Geldstrafe im Bereich von einigen hundert Euro bis ein paar tausend Euro, falls du noch keine Vorstrafen hast.


Nein es macht überhaupt keinen Sinn. Ich kann Sie sogar verstehen.

§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn Du bisher nie aufgefallen bist kannst Du mit einer Geldstrafe rechnen...ggf. auch Arbeitsstunden.

Für schlechten Charakter gibt es leider keine gerechte Strafe :D

Das liegt vermutlich im Ermessen des Richters.

Eine Drohung ist nicht mal Ansatzweise die gleiche Strafe, wie Diebstahl. Ich hoffe, du musst ordentlich blechen. Verdient hast du es. Dein Verhalten war einfach nur abartig.