Wie hoch ist die Strafe bei Diebstahl vom Eigentum einer Privatpersonen?
Hallo, habe neulich über ein Dating Portal ein Mädchen kennen gelernt. Haben nett geschrieben und ich bin am selben Tag noch zu ihr gefahren. Dort habe ich dann gemerkt, dass sie so gar nicht mein Typ ist. Habe trotzdem dort übernachtet und am nächsten Morgen war sie nicht mehr mit mir im Zimmer. Ich habe also die Gelegenheit ergriffen und ihren Laptop gestohlen. Hört sich blöd an, aber das hat mir in dem Moment einen Kick gegeben.
Auf dem Weg nachhause habe ich es irgendwie schon bereut und hätte den Laptop am Liebsten zurück gegeben. Doch dann habe ich von ihr Telefonterror bekommen und sie hat mir auf die Mailbox gesprochen, dass ich den Laptop wieder bringen soll, da sie mich sonst umbringen wird. Daraufhin hatte ich natürlich angst, erschossen zu werden, oder ähnliches, wenn ich dort aufkreuze und habe einfach nicht drauf reagiert. Als die Polizei dann heute morgen mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Haustür stand, habe ich den Laptop abgegeben. Welche Strafe kann auf mich zukommen? Ich würde gerne eine Gegenanzeige wegen Morddrohung machen, blöderweise habe ich die Nachrichten auf der Mailbox nicht abgespeichert. Macht es trotzdem sinn? Wenn sie dann eventuell zugibt, das gesagt zu haben?
4 Antworten
Also die dämlich Ausrede, dass du ihr den Laptop nicht zurück gegeben hast, weil du Angst um dein Leben hattest, würde ich vor Gericht gleich stecken lassen. Auf so einen Schmu stehen Richter gar nicht. Du hättest ihr den Laptop einfach per Post zurückschicken können. Das hätte dir vermutlich auch die Anzeige erspart.
Ansonsten ist das halt ganz einfach Diebstahl.
§242 StGB sagt dazu, dass die Strafe irgendwo zwischen einer Geldstrafe und 5 Jahren Gefängnis liegen kann. Ich persönlich tippe auf eine Geldstrafe im Bereich von einigen hundert Euro bis ein paar tausend Euro, falls du noch keine Vorstrafen hast.
Nein es macht überhaupt keinen Sinn. Ich kann Sie sogar verstehen.
§ 242Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wenn Du bisher nie aufgefallen bist kannst Du mit einer Geldstrafe rechnen...ggf. auch Arbeitsstunden.
Für schlechten Charakter gibt es leider keine gerechte Strafe :D
Das liegt vermutlich im Ermessen des Richters.
Eine Drohung ist nicht mal Ansatzweise die gleiche Strafe, wie Diebstahl. Ich hoffe, du musst ordentlich blechen. Verdient hast du es. Dein Verhalten war einfach nur abartig.