Darf der Arbeitgeber pauschal Arbeitszeit abziehen?
Liebe Community,
seitdem ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin, und das bin ich seit einigen Jahren, ärgert mich eine Sache immens: Überstunden gelten erst ab mind. 30 Minuten Mehrarbeit, alles darunter zieht der Arbeitgeber automatisch ab und wertet es als Zeit für "umziehen oder Kaffee holen". Übrigens nicht fürs rauchen! Das ist nur während der offiziellen Frühstücks- und Mittagspause erlaubt. Konrekt: Stempelt ein Kollege um 6:31 Uhr ein und um 16:29 Uhr aus bekommt er dafür keinerlei Minuten gutgeschrieben. Ich frage mich seit langer Zeit, ob das rechtens ist und würde meinen AG damit gerne im nächsten Personalgespräch konfrontieren. Leider ist das ein sehr sensibles Thema bei uns. Im Übrigen ist keine bestimmte Arbeitsbekleidung vorgeschrieben, demnach ist es prinzipiell ja auch in Ordnung, dass der AG das Umziehen nicht bezahlen will. Aber eine halbe Stunde morgens UND abends dafür abzuziehen? Wäre es nicht sinnvoller, dem AN vorzuschreiben, dass erst in Arbeitsbekleidung gestempelt werden darf. Dass Überstunden ohnehin vom Chef angeordnet sein müssen, weiß ich.
Ich werde nun anhand meiner Buchungen rückwirkend mal ausrechnen, wie viele Minuten und Stunden ich dem AG bereits "geschenkt" habe und das im Gespräch anbringen. Gerne würde ich, bestenfalls juristisch wasserdicht, von euch hören, wie die Sachlage aussieht.
Vielen Dank!
2 Antworten
So Probleme kenne ich nicht. Ab einer gewissen Gehaltsklasse wird ohnehin erwartet dass "eventuell anfallende Überstunden" mit dem Gehalt abgegolten sind.
Da zählt auch keine Anwesenheitszeit sondern Leistung und dass Dinge erledigt werden. Nennt sich Vertrauensarbeitszeit.
Und im digitalen Zeitalter erledigt man ja auch einiges von unterwegs oder Zuhause.
Wenn der Monatslohn stimmt machen die meisten mehr als 40 Stunden in der Woche.
Jedenfalls solltest Du Dich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und auf den Überminuten rum reiten.
Wenn Du mehr Geld willst begründe dies mit Leistung und nicht mit Kleinkariertheit.
Oder such Dir einen anderen Job und kündige.
Es geht dabei nicht um das Geld, sondern um Wertschätzung von Arbeitsleistung. Wäre Kündigung eine Option, hätte ich es nicht vorgezogen, vorerst um Rat zu fragen. Die Überminuten, die sich innerhalb kürzester Zeit zu Stunden und Tagen summieren, dienen weniger dazu, auf etwas rumzureiten, sondern das Problem zu konkretisieren. Es ist eben nicht immer alles schwarz-weiß.
Es geht nicht ums Geld? Ich dachte Dir gefällt es nicht dass die Zeit nicht bezahlt sondern verschenkt ist?
Wenn die Kohle stimmt passt es doch!
@ Gerneso:
Wenn Du mehr Geld willst begründe dies mit Leistung und nicht mit Kleinkariertheit.
Man kann wohl kaum von "Kleinkariertheit" reden, wenn dem Arbeitnehmer - wie hier beschrieben - regelmäßig 30 Minuten seiner tatsächlich geleisteten Arbeitszeit verlorengehen!!
Würdest Du dem Arbeitgeber denn auch "Kleinkariertheit" vorhalten, wenn er nicht damit einverstanden ist, dass Arbeitnehmer 30 Minuten früher gehen, diese Zeit aber trotzdem bezahlt haben wollten mit dem Argument: "Was wollen sie, Chef? Wenn die Leistung stimmt, passt es doch!"?!?!
Ich schrieb ja bereits dass es solche Probleme nunmal nur in Jobs gibt wo mit Stechuhr gearbeitet wird.
Ich persönlich komme und gehe wie ich will und kann mich da sehr flexibel organisieren je nachdem was anliegt.
Jeder sucht sich nunmal seine Arbeitsstelle selbst aus.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Wenns heißt "Bis zu x Über-Stunden inklusive" und sich das mit deinen Berechnungen deckt, hast du "Pech gehabt".
Deinen Ärger kann ich trotzdem verstehen. Hier wird jede einzelne Minute mitgezählt, was aber dazu führt, dass Kaffee-, Raucher- und Toilettenpausen sehr lange ausfallen...
Danke für die Antwort.
Wie du bereits sagst, "ab einer gewissen Gehaltsklasse", das ist aber bei 90% der Kollegen nicht der Fall. Bevor die Stempeluhr eingerichtet wurde, war der Zustand noch katastrophaler. Da waren ungezählte Überstunden an der Tagesordnung und es wurde extrem schief geschaut, wenn man nicht mind. eine Stunde dranhing, wohlgemerkt ohne, dass das quittiert wurde. Die Vertrauensarbeitszeit funktioniert ab einer bestimmten Betriebsgröße nicht mehr. Und der Hinweis auf die Digitalität gilt sicher für Bürojobs, aber nicht für Handwerksbetriebe o. Ä.