Kann der Arbeitgeber verlangen 4,5 Stunden vor Arbeitsbeginn zur Arbeit zu kommen, nur damit man pünktlich die Schicht antreten kann?

18 Antworten

Nette Ausführungen, aber die Antwort ist ganz einfach. Es ist keine Benachteiligung, wenn der Arbeitgeber denjenigen einstellt, der problemlos zur richtigen Zeit an die Arbeitsstelle kommen kann.

Auch hat der AG das Recht bei einer Stellenausschreibung die gewünschten Zeiten festzulegen.

Niemand verlangt, dass der Arbeitgeber Stunden vor Dienstbeginn auf der Arbeit zu sein hat. Verlangt wird hier lediglich, dass die allgemein üblichen Schichtzeiten eingehalten werden, und das zu Recht. Kann der Angestellte das nicht leisten, kann er den Job eben nicht kriegen, ganz klar.

der Arbeitgeber kann verlangen das der Arbeitnehmer die vertraglich geregelten Arbeitszeiten einhält und pünktlich zur Arbeit kommt.

Bei unflexiblen Arbeitszeiten ist das nun einmal unabdingbar.

Das Pünktliche Erscheinen des Arbeitnehmers liegt einzig und allein in seiner Verantwortung. Der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen das er auch bei kalkulierbaren Widrigkeiten, zum Beispiel Stau, witterungsbedingten Einflüssen auch pünktlich erscheint.

Dazu gibt es genug Urteile seitens von Arbeitsgerichten.
Vor allem das Prinzip des Schichtdienst ist auf die Pünktlichkeit des Arbeitnehmers angewiesen, da hier die optimale Auslastung der Kapazitäten eine große Rolle spielt.

Vor allem das Prinzip des Schichtdienst ist auf die Pünktlichkeit des Arbeitnehmers angewiesen, da hier die optimale Auslastung der Kapazitäten eine große Rolle spielt.

Guter versuch, trifft auf den AG nicht zu, DDR zustände. Mal fehlt das, mal dies, male jenes, aber dennoch sollen die AN aus luft Leistung bringen, Misswirtschaft wie überall. Zudem ist der Posten am hinteren ende der Kette und auf andere und Zulieferer angewiesen.

Jeder bewirbt sich dort, wo er am besten hingelangt

wenn es sein muss zieht man um

und dem AG kann es egal sein wie/wann du zur Arbeit kommst, nur Pünktlich muss man sein

... und was stellst Du Dir da vor? Für jeden SEINE eigene Arbeitszeit vereinbaren - wenn man das bei Dir zulassen würde, dann hätten auch andere Anspruch darauf. Und wie soll dann eine Produktion funktionieren, wenn alle nacheinander eintrudeln?

So viel klaren Verstand muss man doch haben ... und es ist nicht das Problem des Arbeitgebers, dass Du so einen ungünstigen Anfahrtsweg hast. Ich habe selbst schon mal jeden Tag fast ne Stunde Arbeitsweg einfach mit den Kack-öffis gehabt und ich habe für mich beschlossen, dass ich so meine Zeit und meine Nerven nicht verschwenden und für schlechte Leistungen noch Geld an die Bahn bezahlen will und habe mir einen anderen Job gesucht.

Das würde ich Dir auch empfehlen, anstatt mit dem Arbeitgeber sinnlos zu diskutieren. Gruss

Für jeden SEINE eigene Arbeitszeit vereinbaren - wenn man das bei Dir zulassen würde, dann hätten auch andere Anspruch darauf.

Das ist Unsinn.

Es geht hier um die besonderen Umstände, von deren Berücksichtigung der Fragesteller den potenziellen Arbeitgeber überzeugen will.

Das bedeutet noch lange nicht, dass der Arbeitgeber - würde er darauf eingehen - auch bei jedem anderen Arbeitnehmer auf beliebige Wünsche eingehen müsste!