Was tun wenn der Arbeitgeber die Überstunden unterschlägt?

3 Antworten

nein mußt du nicht, aber man wird dich feuern..... An deiner Stelle würde ich sie aufschreiben und mir auch entsprechende Notizen machen. Wenn Sie dich feuern würde ich mich an den Zoll wenden, da ich mal ganz stark davon ausgehe das du nur den Mindestlohn bekommst und dieser somit umgangen wird.

Den Zoll? Was hat der denn damit zutun?

@LaraLu

Der kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohnes.

@angy2001

Ach so, dankeschön.

Ihre Erklärungsnot sollte sich bei neuen Mitarbeitern arg in Grenzen halten.

Als Arbeitgeber wäre ich eher irritiert, wenn ein neuer Mitarbeiter die Arbeit in der gleichen Zeit schaffen würden.

Der Arbeitgeber hat dir generell die Arbeit zu zahlen, die du auch geleistet hast. Wenn er das nicht will, dann muss er dir in der Startphase einfach weniger zu tun geben, damit du realistisch auch die Möglichkeit hast, das Pensum zu schaffen.

Genau so sehe ich das auch. Warum verstehen die das nicht.

Eigentlich nicht! Für geleistete Arbeit hast du Anspruch auf Lohn. Du hast ja keinen Akkordlohn sondern einen Stundenlohn.

Allerdings solltest du überlegen, ob du, wenn du mehr Übung in der Arbeit hast, die Zeitvorgabe erfüllen kannst und ob du das als "Lehrgeld" hinnehmen willst, denn die Alternative ist, den Lohn für die geleisteten Überstunden einzuklagen (da wirst du gewinnen) aber danach wirst du die Kündigung bekommen, gegen die du wieder klagen kannst (und auch gewinnen wirst). Dann bekommst du zwar eine Abfindung, aber davon hast du immer noch keinen Job.