Darf der Arbeitgeber Klogänge protokollieren?

10 Antworten

Das kann sogar mit Gesundheitsvorschriften zusammenhängen, denn Ihr baut ja Teile zusammen die zumindest Reinraumbedingungen erfüllen müssen, wenn nicht sogar Reinstraum und da kann soetwas schon erforderlich sein. Sollte Einer von Euch 30x zur Toilette gehen könnte er krank sein, was dann die Bestimmungen für Eure Artikel aushebelt. Deshalb sind solche Kontrollen nicht absolut von der Hand zu weisen.

Ich habe einmal gehört, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer sogar Gehalt kürzen konnte, da er zu viel Zeit auf dem stillen Örtchen verbrachte. Es kann ja auch Gründe haben, dass eine maschine nicht unbeaufsichtigt sein soll etc. und man sich deshalb kurz abmelden muss. Verbieten darf er es natürlich nicht. Ich denke, dass das Melden an sich nicht rechtswidrig ist, allerding wäre es rechtswidrig, wenn ein Arbeitgeber es verbietet oder nicht als Arbeitszeit zählt, solange sich der Gang in normalen grenzen hält. Ehrlich gesagt, würde ich nicht bei einem solchen Arbeitgeber arbeiten wollen, das schlägt sich eher negativ auf die Motivation, wäre bei mir zumindest so, da man sich ständig observiert fühlt und wenig Vertrauen herrscht.

Rechtens ist es wenn Ihr Euch vom Arbeitsplatz abmelden müßt. Diese Formulierung mit dem Klo würde ich mir dabei verkneifen.

Es geht auch während der Arbeitszeit niemand etwas an ob der Tampon gewechselt werden muß oder ob Pipi ansteht!

Doch ist rechtens. Euer AG zahlt euch für´s arbeiten nicht für´s Toilette gehen. Dafür ist die pause da.-

Maximilian112  05.08.2013, 22:22

Das glaube ich aber ganz bestimmt nicht das Toilettengänge in der Pause zu machen sind.

Euch dabei beobachten oder "Details" notieren darf er nicht. Aber wer kann ihm verbieten, Striche auf ein Blatt zu machen?