Darf der Arbeitgeber bei einer Dienstreise mein Fortbewegungsmittel festlegen?

7 Antworten

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Dein Arbeitgeber muss Dir die Kosten für den Weg zur Berufsschule nur dann bezahlen, wenn die vertraglich oder durch einen entsprechenden Tarifvertrag vereinbart ist.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Bahnfahrt erstattet, tut er mehr als er muss, wenn es keine andere, anwendbare Regelung dazu gibt.

Du kannst das Angebot annehmen und mit der Bahn fahren oder eben ohne Zuschuss, bzw. Kostenübernahme, des AG Deinen Pkw benutzen. Im letzten Fall hast Du dann die Möglichkeit Dir Dein Geld über den Lohnsteuerjahresausgleich zu holen. Beim Berufsschulbesuch bekommst Du übrigens mehr als für Fahrten in den Betrieb.

https://www.buhl.de/steuernsparen/fahrtkosten-von-azubis/

 

Hexle2  10.11.2016, 10:54

Danke fürs Sternchen

Du hast sehr wohl die Wahl, welches Verkehrsmittel Du nehmen möchtest. Das kannst Du selbst entscheiden.

Dein Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, Dir Fahrgeld zu zahlen. Das ist seine freiwillige Sache. Daher kann er auch festlegen, dass er Dir die Fahrkarte für die Bahn zahlt, mehr aber auch nicht.

Die Fahrt zur Schule ist doch keine "Dienstreise". Sowenig, wie der Weg zum Arbeitsplatz. Dein AG kommt dir entgegen, indem er dir ein Ticket zahlt, wenn du es nicht willst, mußt du eben selber sehen, wie du klarkommst.

Das Recht Dein Fortbewegungsmittel zu wählen hast Du.

Das Recht darauf Deinen PKW bezahlt zu bekommen hast Du nicht.

Dein Arbeitgeber ist vermutlich auch gehalten darauf hinzuwirken, dass Dienstreisen mit dem ÖPNV gemacht werden.

Dein Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung, welches Verkehrsmittel er fördern will, und da er sich für die ökologisch sinnvolle Mobilität mit dem ÖPNV entscheidet, muss man ihn loben für so viel Weitsicht. Wenn Du so mit Deinem KFZ verwachsen bist, dann zahl es selbst. Du hast die Wahl.