Kann man eine Zeugnisbemerkung anfechten?

10 Antworten

Negative Bemerkungen sind nicht in allen Jahrgangsstufen verboten. Wenn aber eine Bemerkung nicht in Ordnung ist, kannst Du natürlich das anfechten. Dann bekommst Du meist ein Zeugnis ganz ohne Bemerkung – das ist rechtlich einwandfrei und spricht ebenfalls Bände ;-)

Was hast Du gegen die Beurteilung "tadelloses Verhalten" einzuwenden? Das ist doch völlig ok und sagt aus, dass Du Dich gut benommen hast, nicht aufmüpfig warst und keinen Blödsinn angestellt hast.

Ein Schulzeugnis ist kein Arbeitszeugnis, und die spitzfindigen Formulierungen, auf die Du anspielst, gelten für ARBEITSzeugnisse, NICHT für SCHULzeugnisse!

Solange Du in Deinem schulischen Betragen einigermaßen in Ordnung warst, interessiert Deine Betragensnote im Betrieb wirklich niemanden. Alle sind einmal zur Schule gegangen und wissen, wie es da zugeht.

Hallo Bralor, einer der unten angegebenen Links bietet folgende Info:

Die übliche Wertung ist:

Das Verhalten war ...
stets einwandfrei/ vorbildlich= Note 1
einwandfrei/ stets gut = Note 2
gut/ jederzeit tadellos = Note 3
tadellos/ ohne Tadel/ ohne Beanstandung = Note 4
insgesamt einwandfrei = Note 5

"Tadellos" bzw. "ohne Tadel" heißt eben auch "ohne Lob". Aber das ist letztlich Haarspalterei, denn die übliche gute Wertung "stets einwandfrei" (Note 1) heißt ja eigentlich auch "ohne Einwand". Und tadellos ist ja im normalen Sprachgebrauch ein Synonym für perfekt.


Es ist zu unterscheiden zwischen Schulzeugnissen und Arbeitszeugnissen. Schulzeugnisse sind in der Regel so gemeint, wie sie formuliert sind. Arbeitszeugnisse haben tatsächlich – manchmal – ihre „Geheimsprache“. Sobald der Begriff aber bekannt und damit „verbrannt“ ist, wechselt auch der Katalog der Geheimsprache, und jeder frühere negative Ausdruck kann plötzlich positiv werden und umgekehrt.

Letzter Hinweis: Könnte es denn nicht auch sein, dass die vermutete negative Interpretation bei dir zutrifft?

Vermutlich hat es seine Gründe, warum da soetwas drin steht. Generell ist eine "4" ausreichend, für dich vielleicht negativ, aber im allgemeinen Sprachgebrauch ist ausreichend=bestanden, also positiv zu werten. Am besten suchst du erstmal das Gespräch mit dem entsprechenden Lehrer, bevor du zum Anwalt rennen willst - das ist günstiger.

MaryAnderson  29.07.2016, 13:01

So weit ich weiß kann man beim Verhalten nur eine 1 bis 4 bekommen. Das würde heißen die schlechteste Note im Verhalten.

CharaKardia  29.07.2016, 19:58
@MaryAnderson

Aber bestanden = positiv, da hast du keine Handhabe. Such das Gespräch

Naja sie dürfen nix schreiben was direkt negativ ist aber indirekt schon... tadellos bedeutet im allgemeinen fehlerfrei doch beim Zeugnis halt das man sich unmöglich verhielt. Da es keine direkt negative Aussage gibt, kannst du es nicht anfechten.