Nachbar baut Zaun und versperrt Zugang zu meinen Fenstern. Darf er das?

3 Antworten

Hallo,

das hängt von den Baurecht ab, und das ist nicht überall gleich.

Bei uns darf der Zaun nur 3m hoch sein. Wenn er weiter als 3m von der Grenze weg steht, darf der höher sein, beihindert aber nicht.

LG

JTK

Die Grösse ist mir egal aber es wurde kein Abstand gehalten sodass ich meine 3 Fenster von aussen nicht mehr erreichen kann.

Der Nachbar kann nur auf seinem eigenen Grundstück einen Zaun bauen, nicht auf dem Grundstück deines Vermieters. Und auch dann sind möglicherweise orts- oder landesrechtliche Einschränkungen zu beachten.

Es wird in deiner Frage nicht so recht klar, wie die Eigentums-, Nachbarschafts- und lokale Verhältnisse.

Der Zaun wurde einfach von Mauer zu Mauer gebaut und somit kann ich nicht zu meinen Fenstern gelangen da diese versperrt wurden. Wenn der Nachbar nur seinen Garten und nur seine Grünfläche eingezäunt hätte wäre es kein Problem. Da sich vor meinem Fenster ein Steinbeet mit Kante befindet und wir immer auf diesem Gestanden sind falls wir etwas in oder aus dem Fenster gereicht haben.

@AlmSchorschi

Wer in höheren Stockwerken wohnt, kommt von außen auch nicht an seine Fenster heran.

Dass du an deine Fenster nicht herankommst, das sagt überhaupt nichts aus. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass dir von außen der Zugang zu den Fenstern deiner gemieteten Wohnung gewährleistet werden muss.

Zum Zäunebauen gibt es allerdings eine ganze Reihe von Gesetzen, die Vieles regeln, allerdings regeln sie gar nichts über die Tatsache, dass ein Zaun "von Mauer zu Mauer" gebaut wird. Auch dazu gibt es keine Gesetze.

@landregen

Danke für deinen Rat.

Wenn ich das richtig gelesen habe, müsste der zaun ganz knapp bei euerem fenster sein. Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen.

Wieviel abstand ist denn zwischen deinem fenster und dem zaun.

Der Zaun geht links von meinem Fenster weg zur anderen Seite zur Mauer.

Das heisst ich habe keinen Zugang zu meinen Fenstern von aussen.

Klar das wenn ich im ersten oder 30.ten Stock wohnen würde auch de Fenster vo aussen nicht benutzen kann aber i wohn im Erdgeschoss und da geht es ja ums Prinzip.

Und von rechts kommst du auch nicht an die fenster?
Es betrifft ja drei...

Aber zb. fensterputzen (entschuldige den vergleich) kannst du noch?
Du kannst vom zimmer aus hinaussteigen??

Nur von der strasse aus kannst du nicht mehr an das fenster.

Dann bist du bis jetzt durch das grundstück deines nachbarn gelaufen?

Sry, ich will dich nicht ärgern, wie geschrieben, ich kann mir die situation nicht recht vorstellen.

Was meint denn dein vermieter zu der abgelegenheit?