Darf der AG die Arbeitszeit willkürlich bestimmen?

3 Antworten

Was steht dazu im Arbeitsvertrag? Solang dort nicht konkrete Wochentage, Zeiten oder die Anzahl der Arbeitstage pro Woche drin stehen, fällt das unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sprich, ja, er darf festlegen, wann gearbeitet wird.

Familiengerd  16.01.2021, 11:00
Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sprich, ja, er darf festlegen, wann gearbeitet wird.

Das darf er aber ausdrücklich nur "nach billigem Ermessen" ausüben (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" Satz 1).

Konkret heißt das, dass der Arbeitgeber die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.

Kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag steht.

Möglicherweise macht der AG hier von seinem Weisungsrecht (§ 106 GewO) Gebrauch.

Familiengerd  16.01.2021, 11:02

Das Weisungsrecht darf er aber ausdrücklich nur "nach billigem Ermessen" ausüben ( GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" Satz 1).

Konkret heißt das, dass der Arbeitgeber die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.

RobertLiebling  16.01.2021, 12:42
@Familiengerd

Das ist richtig, lässt sich aber anhand der bislang dürftigen Informationen erst recht nicht beurteilen.

Was steht konkret zu Arbeitsstunden / Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und zu Mehrstunden im Vertrag?

Ohne diese Informationen kann man nicht auf Deine Frage eingehen.

Jeis01 
Fragesteller
 15.01.2021, 21:48

Dazu steht leider nichts konkretes im Vertrag, nur eine 25 Stunden Woche. Auch im Tarifvertrag steht nichts explizit dazu. Wenn er jetzt aber auf eine 5 Tage Woche besteht, dann kann er doch nicht den Dienstplan für 7 Tage schreiben und zusätzlich die Stunden auf teilweise 2 Stunden setzten? Dann wären doch eher 5 Tage je 5 Stunden vorgesehen?