Darf das jobcenter Kontoauszüge verlangen obwohl ich keine Leistungen beziehe?
Hallo Leute, Ich habe folgendes Problem! Ich habe vor ein paar Wochen einen Brief vom jobcenter bekommen. In dem Schreiben besteht eine Rückforderung von angeblichen überzahlungen die schon über 6 Jahre zurück liegen. Ich habe jetzt dort angerufen und gefragt wie das zustande gekommen sind soll. Und ob ich das nach so langer Zeit überhaupt noch zurück zahlen muss nach langem recherchieren im Internet habe ich gelesen das das jobcenter das Geld bis zu 30 Jahren zurück verlangen kann. Das nächste Problem ist ich werde ab Februar arbeitslos und kann deshalb auch nur in kleinen raten zurück bezahlen. Ich habe erneut dort angerufen um eine Ratenzahlung zu vereinbaren da sagte die Dame am Telefon zu mir sie bräuchte erst meine Kontoauszüge um ein Ratenzahlung zu vereinbaren! ? Ich habe sie dann gefragt was sie davon hat wenn ich meine Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorlege weil ich zu diesem Zeitpunkt noch arbeiten war und genug verdient habe. Und ich ab Februar arbeitslos werde und ich dann weniger Geld habe ! Das konnte sie mir nicht beantworten Sie sagte nur sie bräuchten diese von mir. Ich habe Uhr dann gesagt das es sie überhaupt nicht zu interessieren hat was ich die letzten 3 Monate verdient habe weil Fakt ist ich bin ab Februar arbeitslos und habe dann eben nicht mehr das was auf meinen Kontoauszügen steht! Jetzt habe ich wieder einen Brief bekommen in dem steht wenn ich nicht bis zum 19.01.2016 meine Kontoauszüge dort hin schicke oder den gesamten Betrag nicht gezahlt haben sollte werden sie weitere Maßnahmen gegen mich einleiten und mir den Gerichtsvollzieher schicken.
Meine frage an euch darf das jobcenter Kontoauszüge verlangen obwohl ich keine Leistungen beziehe?
Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure hoffentlich zahlreichen und hilfreichen antworten!
5 Antworten
Du vermischt da was. Die verlangen die Kontoauszüge ja nicht, weil du Leistungen beantragst, sondern weil du die sofort fällige Rückzahlung in Raten zahlen willst. Darauf müssen sie sich normalerweise nicht einlassen. Du musst also nachweisen, dass dir die sofortige Zahlung nicht möglich ist.
Scheinbar hast du aber derzeit genug Einkommen oder Vermögen, um die Zahlung zu leisten - wo ist also dein Problem?
Ab Februar musst du halt vom ALG leben, bis du wieder einen Job hast.
Falls dein aktueller Verdienst incl. Vermögen nicht für die komplette Zahlung reicht, kannst du das ja mit den Auszügen nachweisen. Dementsprechend werden die Raten festgelegt (du kannst einen sinnvollen Vorschlag mitschicken). Wenn die Raten dann ab Februar zu hoch sind, kannst du mit erneutem Einkommensnachweis eine Verringerung beantragen.
Das Jobcenter will prüfen, ob du erhaltene Leistungen zurückzahlen kannst. Das ist auch richtig und gut so. Vergiß nicht, dass das Jobcenter Geld des Steuerzahlers verwaltet. Deshalb mußt du deine Kontoauszüge für die letzten 3 Monate hinsenden. Wenn du ab Februar wieder arbeitslos wirst und dich als arbeitslos gemeldet hast, werden die Karten neu gemischt. Im Augenblick wird vom jetzigen Ist-Zustand ausgegangen.
hast du einen Bescheid bekommen für die Rückzahlung vor 6 Jahren? Sofern nicht bescheidet fällt es unter die Regelverjährung und wäre damit verjährt.
Es bestehen berechtigte Forderungen gegen Dich. Da Du eine Ratenzahlung beantragt hast, ist es völlig normal, daß man Deine Vermögens-/Einkommensverhältnisse überprüfen will. Dies dient unter anderem dazu, die Höhe der monatlichen Raten festzulegen.
Mein Einkommen war doch aber die letzten drei Monate höher als es in Zukunft sein wird
Ich würde sagen, nein.
Geh mal in eine ALG-II-Beratungsstelle bei Euch vor Ort. Dort kann Dir geholfen werden.
Also ich kann nur von unserer Beratungsstelle reden: Die Leute sind sehr freundlich, beraten gut, schreiben auch was und gehen auch mit ins Jobcenter.
Wenn die mich genauso gut beraten wie die Dame am Telefon, kann ich mich ja freuen.