Umzug aus Persönlichen gründen Jobcenter

8 Antworten

Wie wäre es denn, wenn Du Dir erst mal eine Arbeit in der neuen Stadt suchtest?

Auf wen läuft denn der momentan bestehende Mietvertrag? Auf Deinen Freund alleine? Dann ist ihm auch die Kaution.

Für Umzugskosten ist dein altes Amt zuständig, schreibt SGB II § 22 Absatz 6 Satz 1:

"(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden;" http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Für ein Kautions-Darlehen ist das neue Amt zuständig, schreibt Absatz 2 ebenda:

"... eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden."

Beide Zusicherungen sind aber reine "Kann"-Bestimmungen - es gibt sie nur in extremen Ausnahmefällen! Es kommt also darauf an, die Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass der Umzug "aus anderen Gründen notwendig ist" (siehe ebenda).

Eine leichtere Bewerbung und Arbeitsaufnahme überzeugt da selten. Die meisten Menschen bewerben sich nicht zu Fuß, sondern per E-Mail. Und mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche wird auch meist ein Umzug bezahlt vom Amt.

Zur Erstausstattung: Das regelt jede Gemeinde anders. Zuständig wäre hier die neue Gemeinde. Dass man sein Eigentum angeblich nicht transportieren kann, ist aber kein Grund für eine Erstausstattung - da bist du wohl einem Irrtum unterlegen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Beschwer dich nicht bei mir das "Ihr" zahlt sondern bei den Politikern die sich alles Geld nehmen. Ich bin ja wohl nicht dafür verantwortlich wie das System funktioniert und sicher auch nicht glücklich in meiner lage, mal wieder typisch das auf den schwachen noch gezeigt wird usw. Persönliche hintergründe sind euch nicht mal bekannt. Und ich werde ja wohl das recht haben zu meinen Freund zu ziehen. Wie ich es nun anstelle wird sich zeigen, aber ohne Wohnraum kann ich schlecht eine Arbeit in der Stadt aufnehmen wo ich Wohnen möchte.

lg

frodobeutlin100  14.11.2014, 10:59

Zitat: Und ich werde ja wohl das recht haben zu meinen Freund zu ziehen.


hast Du doch - Du kannst hinziehen wohin Du willst, nur wird Deine privat veranlassten Umzugspläne kein "Amt" bezahlen ....

Das einzige was dir da übrig bleibt, ist dir einen Job in der Stadt von deinem Freund zu suchen. Du brauchst eine Umzugsgenehmigung, damit dir alles andere bis auf die Miete gezahlt werden kann. Die wirst du aber ohne plausiblen umzugsgrund nicht bekommen. Wenn du die Kaution, die Einrichtung und die Umzugskosten alleine tragen kannst, kann dir niemand verbieten umzuziehen.

Also Job suchen, dann unterstützen sie deinen Umzug in vollem Umfang!

Umzugskosten aus privaten Gruenden werden nie erstattet. Du solltest dir daher besser erst mal in der anderen Stadt eine Arbeit suchen, dann wird der Umzug auch erstattet. Den Umzug selbst wird dir aber niemand verbieten. Die Kaution wird meist als Darlehen gezahlt, das man dann von seinem alg2 Satz in 10 Raten zurueck zahlen muss.

Erstausstattung waere moeglich, wenn du nachweist, das dir nichts gehoert in der alten Wohnung, oft gibt es aber nur gebrauchte Moebel (je nach Jobcenter).