Bezahlt Das Jobcenter Umzug in eine andere stadt wegen einer Ausbildung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast in der du auch arbeiten kannst und so sieht es nach deiner Frage für mich aus,dann wird dich das Jobcenter bei einer weiteren Ausbildung nicht unterstützen,also auch keinen Umzug finanzieren !

Du müsstest dann schon da eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können,wenn eine weitere Ausbildung nicht notwendig ist bzw.einen Nachweis erbringen das du dann diese Beschäftigung bekommen würdest wenn du da wohnst.

Danke dir für deinen Stern !

Letztlich ist das Ermessen im Einzelfall. Du wirst es also erfragen müssen.

Viel Erfolg!

Gerichtsurteil zu Umzug und Zustimmung durch das Amt

Umzug ohne Zustimmung durch das Amt

Tenor: " ... Allein die Anmietung einer neuen Wohnung stellt keine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse des Klägers im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X dar, weil hierdurch eine Minderung seiner Mietkosten einschließlich der Heiz- und Nebenkosten nicht eingetreten ist.

Nach Auffassung der Antragsgegnerin war aber bereits die Leistungsbewilligung vom 16.03.2006 überhöht. Eine Rücknahme dieser Bewilligung (§ 45 SGB X) kommt aber schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsteller darauf vertrauen durfte, dass er jedenfalls für die Zeit der Leistungsbewilligung im zugebilligten Leistungsrahmen Wohnraum anmieten durfte.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Antragsteller vor Abschluss des neuen Mietvertrages keine Zusicherung der Antragsgegnerin nach § 22 Abs. 2 SGB II eingeholt hat. Denn dieses ist weder Voraussetzung für den Leistungsanspruch (vgl. Berlit in LPK-SGB II, RdNr. 52 zu § 22), noch führt das Fehlen der Zusicherung zum Fortfall der früheren Leistungsbewilligung. ..."(Landes- Sozial- GerichtNRW270906KdUbei UmzugohneZustimmung)