Darf das Gericht eine Betreuung gegen meinen Willen Machen?

6 Antworten

Ja. In bestimmten Fällen, wenn Du nicht mehr für Dich selbst entscheiden kannst (bei physikalischen oder auch psychologischen Krankheiten) kannst Du entmündigt werden und vom Amtsgericht einen Betreuer gestellt bekommen, der für Dich und zu Deinem Wohl entscheidet.

stern311  23.04.2018, 19:57

entmündigung gibt es nicht mehr. der betreuer hat den willen des betreuten umzusetzen.

WinstonSmith913  23.07.2019, 12:45
@stern311

Zitat: "der betreuer hat den willen des betreuten umzusetzen."

Die leidvollen Erfahrungen von tausenden von Betreuungsopfern haben aber gezeigt, dass die wenigsten Berufsbetreuer dies tun und die Betreuungsgerichte ihrer Pflicht zur Kontrolle dieser Berufsbetreuer nicht nachkommen, so dass die Betroffenen den Berufsbetreuern ausgeliefert sind wie Sklaven ihrem Herrn..

stern311  01.08.2019, 14:49
@WinstonSmith913

da wäre ich aber sofort in der Geschäftstelle.

WinstonSmith913  01.08.2019, 20:20
@stern311

Wenn alle unter einer Decke stecken, wird Dir dies nicht viel nützen. Derartge Kurzschlusshandlugen würden alles nur verschlimmbessern. Wenn 3 Gerichtsdiener bestätigen, dass Du in der Geschäftsstelle randaliert hast, dann bist fällig und verschwindest erst einmal für eine Weile in einer geschlossenen Psychiatriestation.

Und wer ist warum der Auffassung, dass Du einer Betreuung bedarfst?

Bzw. warum glaubt Deine Mutter, dass Du einen solchen benötigst?

Inwieweit fehlt Dir die Kompetenz Dein tägliches Leben zu managen?

babynator12 
Fragesteller
 23.04.2018, 20:01

Ich kann alles alleine die will nur das ich entmündigt werde

wilees  23.04.2018, 20:06
@babynator12

Dann kann Dich auch garantiert keiner unter Betreuung stellen. Nur wenn ich mir Deinen Fragenverlauf so betrachte - könnte ich mir vorstellen, dass Deiner Mutter irgendwann der Geduldsfaden reißt und sie Dich dann vor die Tür setzt.

Leider bist Du dem Betreuungsrichter ausgeliefert, deshalb kann er alles mit Dir machen, was im in den Sinn kommt.
Er gilt nach dem Gesetz als ein Gutmensch, der nur Dein Bestes anstrebt und nicht fähig ist, zur Heimtücke und zur Arglist.
Der Richter hat aber genügend Möglichkeiten, es so aussehen zu lassen, als ob Du Dir nicht helfen lassen willst, was widerum einen neuen Grund dafür darstellt, Dich wegen Deiner angeblichen "Krankheitsuneinsichtigkeit" unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt zu stellen.
Grundsätzlich darf zwar nichts gegen Deinen Willen geschehen, doch ein Richter hat stets die Möglichkeit, anstelle Deines geäußerten Willens den von ihm fantasierten "wahren" Willen zu setzen.

Obwohl die Praxis des Dritten Reiches und der Nachkriegzeit gezeigt hat, dass sich gerade unter Richtern oftmals Menschen einfinden, die es nicht gut mit den überantworteten Menschen meinen, hat sich der Brauch durchgesetzt, ausgerechnet diesen Richtern blindes Vetrauen entgegenzubringen und sie unkontrolliert gewähren zu lassen.
Gegen eine richterliche Anordnung - mag sie auch noch so falsch und an den Haaren herbeigezogen sein - ist kaum anzukämpfen, da diese nur mit einer neuen richterlichen Anordnung wieder augehoben werden kann.
Weitere Infos über die Vielzahl der Fälle, in denen die Betreuung nicht den Vorschriften gemäß verlaufen ist, aber die Richter stets straflos blieben, findest Du auf den Websites
https://www.youtube.com/user/Gedankenverbrecher84/featured
oder www.zwangspsychiatrie.de.

P.S.
Auch der preußische König Friedrich Wilhelm der I. hat die von den Richtern ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung erkannt und deshalb am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristische Fakultäten, folgenden sog. Spitzbubenerlass erlassen:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“


Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Darf das Gericht, so alles dafür spricht.

Bei der Wahl des Betreuers darfst Du mitsprechen.

stern311  23.04.2018, 19:58

du kannst aber klagen auf aufhebung der betreuung vor dem landgericht wenn die gründe weggefallen sind. dazu brauchstdu einen rechtsanwalt.

WinstonSmith913  01.08.2019, 20:36
@stern311

Wenn der Grund mit einem psychiatrischen Gefälligkeitsgutachten abgesichert ist, dann wird kein Landgericht eine Entscheidung eines Richterkollegen am Amtsgericht aufheben

stern311  12.08.2019, 13:17
@WinstonSmith913

ja du hast recht. dann hat das gefälligkeitsgutachten vllt recht.

ansonsten muss man kämpfen.

Gegen deinen freien Willen darf keine Betreuung angeordnet werden. So in der Theorie.

In der Praxis wird man dem zu Betreuenden oft die Fähigkeit zur freien Willensbildung absprechen, wenn das einzuholende Gutachten zu diesem Schluss kommt.