Betreuung gegen meinen Willen

5 Antworten

B ei der Entscheidung über die Betreuung wird immer ein Amtsarzt und Amtsrichter hinzugezogen. Der oder die zu Betreuende wird über die Entscheidung befragt und kann Bedenken oder Weigerung geltend machen, soweit die Begründung anerkannt wird vom Richter. Viel Erfolg

der Amtsrichter - Gutachter wird mit dir ein Gespräch führen und dann entscheiden.

Du kannst schlicht sämtliche Zusammenarbeit konsequent verweigern. Sofern es keinen Einwilligungsvorbehalt gibt, wird die Betreuung dann beendet werden.

Indem du das Betreuungsgericht und den Gutachter davon überzeugst, dass der Grund der Betreuung weggefallen ist.

Das muss eine Ursache haben, das muss abgestellt werden, dann wird wohl auch kein Betreuer benötigt.