Betreuung aufheben.. Antrags dauer?

2 Antworten

Den Antrag auf Aufhebung der Betreuung musst du meines Wissens schrfiftlich beim Gericht abgeben. Mach doch einen Antrag fertig, besorge dir einen Termin beim Richter, rede mit ihm und gebe den Antrag dann gleich dort ab.

Wenn du dich doch nicht fit fühlst, deine Angelegenheiten allein zu regeln, dann kannst du auch einen Antrag auf Wechsel des Betreuers stellen.

Die Aufhebung kannst du "beantragen". Wenn sie aufgrund deines Antrags eingerichtet wurde, muss dem Antrag auch entsprochen werden. Allerdings wird dann in diesem Fall geprüft, ob eine Betreuung nicht von Amts wegen aufrechterhalten werden muss, ggf. auch mit einem Gutachter. Fällt diese Prüfung negativ aus, wird die Betreuung sodann auch aufgehoben werden. Wird sie nicht aufgehoben, solltest du einen Betreuerwechsel anregen.

Den Antrag kannst du entweder schriftlich stellen oder bei deinem Richter vorsprechen. Er wird dann ein Gesprächsprotokoll anfertigen oder den Antrag zur Niederschrift geben lassen.