Darf das BAföG Amt den Unterhaltsvorschuß anrechnen?
Meine Tochter (16) hat BAföG beantragt. Das wurde abgelehnt mit der Begründung das Sie Unterhaltsvorschuß bekommt.Das ist aber nicht richtig. Ich bin alleinerziehend und bekomme den Unterhaltsvorschuß für meine Tochter. Im BAföG Gesetz steht auch drin das es nicht als Einkommen angerechnet werden darf ( Paragraph 21 Abs. 3 Punkt 4 ) .Hat jemand Erfahrungen ?
3 Antworten
Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, so geht dieser zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch mit der Zahlung bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Land über, jedoch nur soweit auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen der Eltern nach diesem Gesetz anzurechnen ist. Die Zahlungen, welche die Eltern auf Grund der Mitteilung über den Anspruchsübergang erbringen, werden entsprechend § 11 Absatz 2 angerechnet. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der Auszubildende Ausbildungsförderung als Bankdarlehen nach § 18c erhalten hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__37.html
Da es sich allerdings um Schülerbafög handelt und nicht um ein Studentenbafög (also ein Darlehen) findet die Anrechnung statt.
Und hier steht z.B. https://www.xn--bafg-7qa.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/Formblatt_1.pdf unter Zeile 80:
Die Einkommensverordnung listet Einnahmen auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der Berechnung des Förderungsanspruchs zu berücksichtigen sind.
Punkt 7: nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Unterhaltsleistung (§§ 1 ff.)
.... aber doppelt kassieren ist nun mal nicht, und wenn das Kind versorgt ist, gibt es von denen nichts.
Zudem steht im Bescheid ein Vorschlag für das weitere Vorgehen. Einfach mal durchziehen!
Viel Glück.
Und warum Unterhalt? Wer hat das verfügt und wie?
Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt und BAföG nach Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht im Februar 2020 . Da hatte jemand geklagt ( so ein Fall wie bei mir ) und Recht bekommen 👍
Hallo,
für Bafög sind die Einkommen von beiden Elternteilen relevant. Du bekommst Unterhaltsvorschuss für deine Tochter, deswegen ist dies der Unterhalt der Tochter. Du finanzierst sie damit ja, deckst die Kosten etc.
Hab es durchgezogen. Meine Tochter bekommt nun BAföG und Unterhaltsvorschuß.