Darf das abgemeldetes Auto für kurze Zeit im Parkhaus bleiben?

7 Antworten

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Das mußt Du  mit dem Parkhausbetreiber ausmachen. Die Sache ist so, dass ein Parkhaus ein privates Gelände ist. Aber bedenke, dass Du das Auto unangemeldet nur auf einem Hänger aus dem Parkhaus rausbringen darfst.

NEIN . Aus versicherungstechnischen Gründen muß der Betreiber unangemeldetes entfernen.

Es sei denn der Betreiber, weiß und genehmigt den Stand an ausgewiesener Stelle .

ZuumZuum  10.03.2015, 23:41

Aber nur wenn gerade diese Versicherung das verlangt. Es gibt auch Versicherungen die gestatten das. Hier bei uns am Ort steht seit einem Jahr in einem öffentlich zugänglichem Parkhaus ein abgemeldeter Oldtimer.

Wenn es dein eigenes ist dann ja. Gehört es der Stadt, fraglich, solange die nichts sagen ist es OK. Auf öffentlichem Grund, ganz klar nein auch nicht kurz. 

Nein!

Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (dazu zählen auch Parkhäuser) ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken.

Stell es auf dein Grundstück und alles ist gut.

ZuumZuum  10.03.2015, 23:46

Das ist falsch, wenn der Betreiber des Parkhauses das erlaubt darf der Wagen auch abgemeldet dort abgestellt werden. Parkhäuser sind kein rechtlich öffentlicher Verkehrsraum sondern "nur" tatsächlich öffentlich. Für den ruhenden Verkehr gelten sogar noch gesonderte Regeleungen.

HerrHoeltchen  10.03.2015, 23:55
@ZuumZuum

Parkhäuser sind kein rechtlich öffentlicher Verkehrsraum

Es gibt auch Parkhäuser die von der öffentlichen Hand bewirtschaftet werden und in denen gelten sowohl StVO als auch StVZO.

jloethe  11.03.2015, 04:25
@HerrHoeltchen

Warum stehen da  immer Schilder "Es gilt die STVO"  , jeder besitzer  kann auf seinem Grund und Parkhäuer sind nunmal im Besitz vorn  irgendjemandem  wenn auch öffendlich zugänglich  und der kann mit seinem Eigentum machen was er will.   Wenn also die genehmigung des Besitzers oder Betreibers vorliegt  kann man soweit von Fahrzeug  keine Verletzungsgefahr  ( ev. unfallschäden ) ausgeht den Wagen dort abstellen . joachim

HerrHoeltchen  11.03.2015, 06:04
@jloethe

Warum stehen da immer Schilder "Es gilt die STVO"...

Das steht hier garnicht zur Debatte.

Wenn also die genehmigung des Besitzers oder Betreibers vorliegt kann man soweit von Fahrzeug keine Verletzungsgefahr ( ev. unfallschäden ) ausgeht den Wagen dort abstellen .

Richtig. Habe ich auch nie bestritten...

Parkhäuer sind nunmal im Besitz vorn irgendjemandem wenn auch öffendlich zugänglich und der kann mit seinem Eigentum machen was er will.

Auch richtig... Aber...

Zum Beispiel befinden sich die Parkflächen und Parkhäuser rund um das VW-Werk in Wolfsburg in VW Besitz, werden aber von der Stadt bewirtschaftet. Sprich, ich bekomme wenn ich falsch parke, ein "offizielles" Knöllchen oder werde sogar "offiziell" und kostenpflichtig abgeschleppt.

Gehört das Parkhaus dir?

Abgemeldete Autos dürfen normalerweise nur auf Privatgrundstücken stehen, soweit ich weiß. Ist es ein öffentliches Parkhaus, glaube ich kaum, dass das erlaubt ist.

ZuumZuum  10.03.2015, 23:39

Ich kene kein öffentliches Parkhaus. Die werden meist von Unternehmen betrieben und sind somit Privatbesitz.

MaryReilly  10.03.2015, 23:45
@ZuumZuum

Ja, dann müsstest du das mit dem Unternehmer klären ... wenn der da kein Problem drin sieht, dürfte das kein Ding sein, denke ich ...

Wir hatten selbst auch schon ein abgemeldetes Auto auf dem Grundstück meines Schwiegervaters stehen. Wenn der Eigentümer einverstanden ist, sollte das also kein Problem darstellen.