Darf Brief von aussen mit "Letzte Mahnung" gekennzeichnet werden?

4 Antworten

Kannst Du gern tun. Auch Postkarten verstoßen bekanntlich nicht gegen den Datenschutz.

Allerdings mußt Du damit rechnen, daß ein so gekennzeichneter Brief mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zu Dir zurückkommt.

Es darf als Absender auch dick und deutlich INKASSO XYZ In Leuchtfarben drauf stehen.

Wenn sich der betreffende lächerlich machen will, nur zu. Die Nutzung von Inkassofirmen beweist nur die eigene Unfähigkeit oder eine gewisse Dreistigkeit.

Verboten ist das nicht, denn einen Mahnbescheid erkennt man auch von außen.

Wenn du einen ordentlichen Briefkasten hast, sieht die Briefe ja auch nur der Postdienstleister und dessen Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ich könnte mir vorstellen, dass das eher Nötigung ist.