Darf bei einer Hausdurchsuchung bei einem Jugendlichen der noch bei seinen Eltern lebt , der Tresor der Eltern durchsucht werden?
Angenommen bei einem Jugendlichen der noch bei seinen Eltern lebt wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt...
Darf bei der Hausdurchsuchung auch der Tresor von den Eltern durchgesucht werden ?
4 Antworten
Es darf das durchsucht werden, wofür es einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß gibt. Wenn es die elterliche Wohnung ist, dann eben die gesamte elterliche Wohnung inclusive Tresor.
Wofür genau ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß ausgestellt wird, entscheidet der Richter.
Wegen Weigerung deiner Eltern, den Schlüssel rauszurücken? Wahrscheinlich wird der Tresor dann aufgebrochen und diese Aktion deinen Eltern in Rechnung gestellt.
Tresore kann man aufbrechen, es dauert nur länger und erfordert Spezialkräfte.
Vielleicht gibt es aber auch Beugehaft für deine Eltern..., weil sie sich einem richterlichem Beschluß widersetzen...
Das mit der Beugehaft ist Unsinn.
Möglich. Um es als Vermutung zu kennzeichnen, habe ich "Vielleicht" davor geschrieben.
Wenn der Jugendliche Zugang zu dem Tresor hat: ja. Falls nein, stellt sich die Frage, wie glaubwürdig die Antwort ist und was überhaupt gefunden werden soll. Die Polizei würde dann beim Gericht eine erweiterte Durchsuchung beantragen, oder den Tresor versiegeln oder mitnehmen, bis darüber entschieden wurde.
Ja wenn die Polizei einen richterlichen Beschluss hat
Ja aber der Jugendliche hat ja keinen Zugang zum Tresor .. Nur die Eltern .. Und die Durchsuchung läuft ja gegen den Jugendlichen und nicht gegen seine Eltern
Wenn der Tresor keinen Schlüssel hat, den man wegnehmen könnte und aufbruchsicher ist.
Wie wollen sie dann denn überhaupt durchsuchen ?
Angenommen es ist ein 150€ tresor von Bauhaus
Ok, ja dann....
Aber mich interessiert halt die Frage, wenn es kein rankommen gibt, was machen die dann ?
Jemanden rufen der den Tresor vlt ausbaut oder aufschweißt ..
Und was ist, wenn der Tresor nicht durchsucht werden kann ?
Also wegen dem z.b. was in meiner Antwort steht