Darf ich bei einer Hausdurchsuchung filmen?

8 Antworten

Nein, natürlich nicht!

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Du die Polizei filmen darfst - die kommen mit eine richterlichen Beschluß und handeln als Beamte im Auftrag des Staates und Du hast kein Recht dazu,  ihnen von vorneherein zu unterstellen "das sie Dinge geklaut haben oder zertört oder möglicherweise mich sogar beleidigt oder verletzt haben oder evtl. unrechtmäßig fixiert haben?"

Jeder Beamte hat einen Eid geleistet und Du hast weder das Recht, zu überwachen, ob er den auch einhält noch sie bei ihrer Arbeit zu filmen und wenn Du Dich normal und zivilisiert benimmst, tun sie das auch - davon kannst Du ausgehen


Doch ich bezahle deren Gehälter mit und es gibt genug Fälle die belegt haben das man sich nicht falsch Verhalten muss um Pfefferspray im Gesicht zu haben und mit Handschellen auf dem Boden zu liegen weil man ein falsches Wort gesagt hat. Oder auch das Dinge mitgehen gelassen wurden wie ne Uhr oder so.

@WastedYout

Aha, welche Beispiel sind das denn?

Wenn ich Polizist wäre, würde ich mich auch nicht von jedem Chaoten angreifen, beschimpfen und schlagen lassen - die Polizei hat genug auszuhalten und sinnd immer nur die Dummen -  und irgendwann schlägt man am besten zuerst zu und stellt dann die Fragen - würde ich mittlerweile auch so machen.

Stel Dir mal vor, Du wärst Polizist und hättest den Auftrag eine Hausdurchsung durchzuführen und jemand begegnet Dir dann so wie Du das hier tust, will Dich filmen, unterstellt Dir, dass Du klaust usw - da hättes Du doch wohl schon den Kaffee auf, oder?

Davon man abgesehen: Du darfst niemanden bei seiner Arbeit filmen, genauso wenig wie jemand Dich einfach so filmen darf

@WastedYout

....  wie bitte was?

Was gibt es denn bei einer Durchsuchung zu sagen?

Ist das nur deine Meinung oder hast du eine belastbare Quelle dazu? 

Denn nach kurzem Googeln würde ich sagen, daß zumindest Fotos durchaus erlaubt sind, und filmen sehr wahrscheinlich auch.

Wir leben ja nicht in einem Polizeistaat in dem Polizisten unantastbare Heilige sind, die alles machen dürfen und denen man sich unterwerfen muß.

@Mojo9999

Du darfst niemanden ohne seine Erlaubnis bei seiner Arbeit filmen, genauso wenig wie jemand Dich einfach so filmen darf

Naja wenn man mitkriegt das in Bayern Polizisten nen unbewaffneten Fliehenden von hinten in den Hinterkopf schießen und mit der Ausrede ich wollte die Beine treffen davon kommt und seinen Job sogar behalten darf weiß man nicht mehr wo man lebt.

@WastedYout

... ein Bayer also, und wie viele Türken werden gerade weggeschlossen?

@WastedYout

Das erste, was man lernt, wenn man schießen lernt ist, gar nicht erst zu versuchen, jemandem in die Beine zu schießen - das klappt nämlich so gut wie nie.

Auf jemanden, der flieht und nach mehrmaliger Aufforderung nicht stehen bleibt, darf die Polizei schießen - und zwar nicht in die Beine sondern auf den Oberkörper.

Und wenn sie das nicht dürfte, könnten wir die Polizei eigentlich direkt abschaffen, denn das Gebot stehenzubeiben, muss ja dann keiner rmehr ernst nehmen.

Du schreibst hier von einem "Fliehenden" als wäre das völlig in Ordnung zu fliehen - ist es aber nicht, und die Aufforderung stehenzubleiben ist kein Witz und wer das nicht ernst nimmt, ist selber schuld

Wenn die Polizei doch nichts falsches macht ist es doch wohl auch ok wenn ich sie filme ist. Ist genau das selbe wie wenn man sagt wo das Problem bei ner Hausdurchsuchung ist wenn man nichts zu verbergen hat.

@WastedYout

Nein, es ist nicht ok, es gibt ein Recht am eigenen Bild und das gilt auch für die Polizei.

Es weiß doch niemand,was Du mit dem Film vorhast, ob Du den nicht vielleicht überall veröffentlichst und sowas wäre strafbar

In Deutschland ist es für die Polizei eben nicht erlaubt auf unbewaffnete zu schießen und ja du darfst in Deutschland sogar vor der Polizei weg laufen solange du sie nicht verletzt.

@WastedYout

Ne, darfst Du nicht - wie kommst Du denn auf sowas? Den Anordnungen den Polizei hast Du Folge zu leisten und wenn jemand nach mehrmaliger Aufforderung stehenzubleiben das nicht tut, darf die Polizei nach vorheriger Androhung von der Schußwaffe Gebrauch machen - sonst wäre das Ganze ja auch nur ein Witz

Wenn die Polizei das Recht hat in meinen privatesten Sachen rumzukramen ist es auch ok wenn ich sie dabei filme.

@WastedYout

Ne, Irrtum - Du hast nicht die gleichen Rechte wie der Staat und die Polizei handelt im Auftrag des Staates.

Es liegen Verdachtsmomente für eine Straftat vor - sonst gäbe es ja keine Hausdurchung - und das Recht eine Amtshandlung zu stören, hast Du nicht, genauso wenig wie Du einen Gerichtsprozess filmen darfst

Ja es ist absolut gerechtfertigt jemanden umzubringen weil er wegläuft nur weil man gesagt hat er soll es nicht tun. Ich liebe diese Leute die meinen die Polizei dürfe alles.

.... wieso sollten die wollen nach so einem Beschluß?

Sie werden müssen, oder? Und dabei hat ein Beschuldigter doch nichts zu suchen und kann somit auch nicht filmen. So ist es zumindest hier bei uns.

Filmen = Ja. 

Du darfst aber die Polizei damit nicht bei der Arbeit stören.

Natürlich wird sich das in der Regel kein Polizist gefallen lassen, so dass damit zu rechnen ist, dass die Kamera oder eben das Handy beschlagnahmt wird oder vor Ort versucht wird, das Video zu löschen etc. Genaueres kannst Du hier nachlesen.

http://get.torial.com/blog/2015/07/polizeikontrolle-wann-darf-man-die-polizei-filmen/

Wenn die das löschen kann ich die auch anzeigen weil die dann Beweismittel vernichten.

@WastedYout

Welche Beweise? Eine Amtshandlung ist keine Straftat und Du bist auch nicht der Staatsanwalt!

@WastedYout

kann ich die auch anzeigen weil die dann Beweismittel vernichten

Das kann ich Dir nicht beantworten. 

Das darfst Du dann Deinen Anwalt fragen, wenn es soweit ist :-)

Wenn sie zum Beispiel was mitgehen lassen und ich die dabei filme und die dann die Aufnahmen löschen was ist das dann?

@WastedYout

Meine Güte, was hast Du denn für Ideen...als ob die Polizei bei einer Hausdurchsuchung klauen würde.

Polizisten sind kein Diebespack, komm mal langsam runter.

Würdest Du keine Gründe für eine Durchsuchung liefern,hättest Du die Sorgen nicht.

Ich habe aktuell auch keine dafür aber wäre nice 2 know.

Hallo.

Ja. das darfst du.

Aber du musst damit rechnen das das Handy beschlagnahmt wird.