Umfasst eine Hausdurchsuchung auch Bankschliessfächer?
Hallo,
umfasst eine Hausdurchsuchung auch Bankschliessfächer?
Wenn nein, welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass Bankschliessfächer durchsucht werden dürfen?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Die Durchsuchung eines Bankschließfaches stellt eine Durchsuchung bei einem Nichtverdächtigen, namentlich der Bank, dar. Voraussetzung für einen solchen Beschluss ist, dass die Staatsanwaltschaft Gründe aufzeigt, dass dort Beweismaterialien gegen den Beschuldigten zu erwarten sind. Die Schwelle ist ganz niedrig und das Gericht gibt einem solchen Antrag i.d.R. statt. Von einem Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung ist ein solches Schließfach aber natürlich nicht betroffen. Wenn nur ein herkömmlicher Hausdurchsuchungsbeschluss vorliegt, wird auch kein Polizeibeamter von sich aus auf die Idee kommen, sich zur Bank des Beschuldigten zu begeben, um dort die Öffnung eines Schließfaches zu verlangen. Dem würde so eine Bank auch niemals nachkommen.
Nein, für eine Durchsuchung ist ein gesonderter richterlicher Beschluss erforderlich, der der Bank vorzulegen ist.
Wenn die Staatanwaltschaft vom Schließfach weiß, ist es nicht schwieriger.
doch, aber dafür müssen sie kenntnis davon haben
Danke
Da wird die Bank anders sehen.
umfasst eine Hausdurchsuchung auch Bankschliessfächer?
Wenn von der Ermittlungsbehörde so beantragt und vom Richter so genehmigt, dann ja.
Stellt es eine Hürde dar so einen "erweiterten" Durchsuchungsbeschluss zu bekommen?
Kommt auf den Einzelfall an.
Die prüfen die Kontauszüge und sehen die Mietabbuchung für das angemietete Schliesfach.
Naja.. Die Frage ist nur ob die sich da "mal eben so" nen Durchsuchungsbeschluss besorgen können..
Mal eben so - geht garnicht - aber die Zugriffgöglichkeit besteht. Wer weiss was alles im Vorwege ermittelt wird.
Wenn schon ein Beschluss für eine Hausdurchsuchung vorliegt, lässt sich dann genauso leicht einer für das Schliessfach besorgen oder ist das etwas schwieriger?