Dachrohling - Kauf nur wenn man den vermittelten Architekten nimmt? Dachausbau/Baustopp?
Hallo,
da es hier immer gute Hilfe gibt:
Ich bin an einem Dachrohling interessiert. Der Makler teilt mir nun, dass ich das Objekt nur bekomme, wenn.. ich seinen Architekten beauftrage. Ich habe dem Makler auch angeboten, direkt die Vermittlungsprovision zu zahlen. (Der der den Architekten vermittelt, bekommt ja noch einmal extra geld.)
Das wurde abgelehnt und mir gesagt, NEIN, es geht darum, dass es beim Dachausbau nicht zu einem Baustopp kommt.
Ist das häufig? Baustopps bei Dachausbauten? Was steckt noch dahinter wenn man DEN Architekten nehmen muss ?
DANKE
6 Antworten
Es gilt das sogenannte Kopplungsverbot, Artikel 10 § 3 im MRVG! Die Bindung von Immobilienverkauf und Architektenvertrag ist nicht zulässig. Vermutlich kannst du den Immobilienkauf abschließen und anschließend die Architektenbindung unter Verweis auf den 10 § 3. ablehnen. Google doch mal danach. Such dir einen Architekten deiner Wahl, mit dem du gut auskommst und dem du vertrauen kannst. Ich bin selber Architekt (aus Aachen), habe Wohnungen am Prenzelberg, kenne auch mehrere Architekten vor Ort. Der Preis für hochwertig ausgebauten Dachraum liegt im Prenzelberg bei 3000-4000 Euro. Bei angenommenen Baukosten von 2000 Euro je m2 solltest du nicht mehr als 1000- 2000 Euro je m2 bezahlen. Nimm dir einen Architekten bei der Besichtigung mit (ca. 50 Euro/Std)! Der kann die Ausbaufähigkeit und den Maßnahmenumfang einschätzen sowie dem Makler etwas entgegensetzen. Achte auf die Bauteile, die zur Dachgeschosswohnung gehören sollen. Bedenke dass Dachfläche nicht gleich Wohnfläche ist und kaufe nach m2 ausgebauter Fläche und nicht nach Grundfläche Dachgeschoss. Viel Glück!
DANKE - ich habe nun genau dies dem Makler gegenüber bereits vor KV Unterzeichnung geäussert und kann den Architekten nun doch frei wählen. Der Eigentümer hätte es wohl gerne gehabt, wurde aber anwaltlich beraten - und muss damit leben, dass der Käufer ihn selbst wählt. :o)
Die Architektenwahl müsste für den Käufer frei sein. Die Ausbaupflicht mit Fertigstellungs-termin gehört-sofern gewünscht- in den Kaufvertrag. Hier sollte ein unmittelbarer Kontakt zum Verkäufer bzw. der Hausverwaltung gesucht werden, um zu prüfen, wessen Interessen der Makler mit dieser Auflage vertritt.
Ich würde den Makler mal fragen, ob der Architekt im Auftrage des Eigentümers an das Objekt gebunden wird oder weil es der Makler selbst so will . Es kann aber auch ganz einfach sein, dass die Sanierung schon angeschoben wurde und ein Wechsel des Architekten zu teuren Komplikationen führen würde. Lass Dich da vom Makler umfänglich über die Beweggründe aufklären.
Bin selbst beim Dachgeschossausbau in Berlin. Ich könnte mir vorstellen daß die Hauusverwaltung auf einen bestimmten Architekten aus Vertrauensgründen besteht um der WG gegenüber gerecht zu werden. Wichtig ist, was in der Teilungserklärung steht. Es könnte durchaus sein daß die Miteigentümer beim DG-Ausbau ein Wort mitzureden haben. Schlimmstenfalls kommt es zu einem Baustopp.
MfG.
Makler nutzen einen aus sie brummen unwissende alles auf um an geld zukommen