Dach erneuern, gebäudeversicherung?

6 Antworten

Durch den Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Gebäudeeigentümer, das Gebäude in Ordnung zu halten und notwendige Reparaturen durchzuführen.

Der Versicherer hat nur die Kosten von Schäden zu übernehmen, die unvorhergesehen eintreten, Bei einem maroden Dach müssen damit rechnen, dass ein Versicherer wegen Verletzung der Schadenverhütungspflicht den Schadenablehnt und den Vertrag wegen Obliegenheitsverletzung kündigt.

Die Gebäudeversicherung bezahlt nur die Schäden, die nachweislich durch Sturm entstanden bist. Allerdings hast du auch eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass du Instandhaltungsarbeiten selbst durchführen und bezahlen musst. Wenn dass Dach nachweislich schon vor dem Sturm nicht mehr in Ordnung war, wird das auch deine Gebäudeversicherung nicht übernehmen. Und wenn du nach jedem Sturm einen kleinen Schaden meldest, wirst du über kurz oder lang die Kündigung bekommen. Dann wird es schwierig, eine neue Versicherung zu bekommen. Die werden sich dann nämlich auch den Zustand deines Hauses vorher anschauen.

Die Gebäudeversicherung ist nicht dazu da dir ein neues Dach zu spendieren, vielmehr bist Du verpflichtet das Dach in einem ordnungsgemässen Zustand zu halten. Die Gebäudeversicherung zahlt erst ab einer bestimmten Windstärke (glaube ab acht ) und dann auch nur die wiederherrstellung der betroffenen Stellen. Sollte die Versicherung die aber ein schuldhaftes Verhalten nachweisen können, bleibt dir die Unterstützung jedoch versagt

Eine Gebäudeversicherung zahlt keine Dachsanierung! Wenn durch einen Sturm ein Schaden am Dach entsteht und man das Risiko "Sturm" versichert hat, dann kann man das der Versicherung melden. Wenn das Dach aber nur alt und baufällig ist, so muss sich der Eigentümer schon selber kümmern