Copyright in der Literatur - kann ich eine weitere Auflage des 1. Drucks fertigen ohne den Mitwirkenden aus der 2. Auflage zu berücksichtigen?
Liebe Community,
ich habe die Copyrights von einem Buch. Dieses Buch gibt es bisher in 2 Auflagen. Die erste Auflage haben wir eigenständig herausgebracht, wobei die 2. Auflage ein wenig ergänzt wurde und hierbei ein dritter hinzugezogen wurde. Bei der zweiten AUflage kam es jedoch zu erheblichen Problemen, die durch den besagten Dritten verursacht wurden.
Nun meine Frage: Kann ich eine weitere Auflage drucken und den "Dritten" unberücksichtigt lassen? Insofern, dass ich einfach die 1. Auflage erneut drucken lasse?
Ich wäre euch sehr dankbar für fachlich qualifizierte Antworten.
Gruß und vielen Dank.
3 Antworten
"hierbei ein dritter hinzugezogen" - was soll das bedeuten?
Hat er dadurch Rechte erworben?
Woher hast Du die Rechte? Hast Du das Buch geschrieben?
Stelle Dir bitte Copyright vor wie eine Torte. Man kann sie kaufen, verkaufen, teilen und essen. Durch Auslage-Sehen oder Backen ändert sich wenig an diesen Möglichkeiten, in dem Sinn, das dadurch keine Rechte begründet werden.
Unter dem Strich kann ich Dir hier jedoch keinen Anwalt ersetzen. Vielleicht kannst Du eine kostenlose Beratung bekommen bei einem Gericht oder einer Beratungsstelle.
Glückwusch zu einem Werk mit drei Auflagen!!!!!!!!!!!!!!!
Aus dem Bauch heraus (der Jurist windet sich): Es könnte so sein, dass Du die erste Auflage einfach drucken kannst.
Befrage vorher unbedingt einen Anwalt. Dabei kannst Du nicht "jeden" nehmen, auch wenn es "jeder" können sollte. Sondern suche Dir einen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat.
Auch dann bleibt es ungewiss, ob die Auskunft von ihm von einem Gericht geteilt wird. Die Chancen werden sehr hoch sein, dass es so ist. Sie sind aber nicht 100%. Denn was ein Gericht sagt, weiß absolut niemand im voraus.
Ein weites Land ist freilich, mit welchen Rechten der Dritte etwas hinzufügt. Hatte er keine Rechte, kann man ihm mit Klage drohen. Diese Kausa dann vergleichen und sich von ihm schriftlich geben lassen, dass er keinerlei Ansprüche mehr stellen wird.
Unter dem Strich: Sich mit dem Dritten zu einigen und diese Einigung gut und schriftlich zu dokumentieren, erscheint mir sinnvoll.
Okay, vielen lieben Dank. Damit bin ich schon mal einiges schlauer, bzw. Nehme ich den Rat gern an!
"Copyrights" was auch immer Du damit meinst, helfen Dir nicht, wenn Du keine Verlagsrechte hast!
Ich habe die Verlagsrechte.
dann musst du dir ja über das copyright keine gedanken machen ....
du verkaufst es, und bezahlst den autor!
Wenn du "fachlich qualifizierte Antworten" wünschst (ist ja verständlich), dann solltest du zur Rechtsberatung oder zu einem Rechtsanwalt gehen.
Ich habe die Rechte geerbt. Der "Dritte" hat in der zweiten Auflage einen Teil hinzugefügt. Dieser Teil ist für mich aber nicht relevant und ich würde es gern wieder rausnehmen. Die Frage ist entsprechend, ob ich das kann, ohne den "Dritten" zu berücksichtigen. Formal wurden an ihn nie Rechte überschrieben.